Kammergericht Berlin erklärt Widerrufsbelehrung der DKB für unwirksam
Die Entscheidung wird voraussichtlich kein Einzelfall bleiben. Die Banken haben nicht für jeden Darlehensvertrag eine eigene Widerrufsbelehrung formuliert. Die Formulierungen wurden von den Banken großteils jahrelang verwendet.
Hier hat es jetzt in der zweiten Instanz die DKB getroffen.
Gute Nachrichten für Bankkunden mit einem Darlehensvertrag bei der DKB Deutsche Kreditbank AG. Das Kammergericht Berlin hat in einem Urteil vor Weihnachten - vom 22.12.2014 - (Aktenzeichen 24 U 169/13) eine Widerrufsbelehrung, welche die DKB bei Darlehensverträgen im Juni 2008 verwendet hat, für unwirksam erklärt. Das war für die DKB Kunden ein Weihnachtsgeschenk.
Dies Urteil hatte zur Folge, dass die Bankkundin selbst im Jahr 2014 noch wirksam den Widerruf des Kreditvertrages erklären konnte.
Dadurch hat die Bankkundin nun einen 5-stelligen Geldbetrag für die Vorfälligkeitsentschädigung gespart. Im Falle eines wirksamen Widerrufes wandelt sich der Darlehensvertrag in ein sogenanntes Rückabwicklungsverhältnis um. Was heißt das genau?
1.)
Die Bankkunden müssen bei der Rückzahlung des Darlehens nicht den vertraglichen Zins, sondern nur den marktüblichen Zins bezahlen. Die Bank musste im Gegenzug die bisher gezahlten Raten zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinsen zurückzahlen.
Aus der Verrechnung dieser Beträge ergab sich im vorliegenden Fall, dass die Klägerin statt der eigentlichen Restschuld von ca. 83.000,00 € nur noch ca. 71.000,00 € an die Bank zahlen musste.
2)
Zudem konnte die Kundin durch den Widerruf die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, welche ansonsten bei der vorzeitigen Ablöse des Vertrages fällig gewesen und ebenfalls mehrere tausend Euro betragen hätte.
Die Entscheidung wird voraussichtlich kein Einzelfall bleiben.
Die Banken haben nicht für jeden Darlehensvertrag eine eigene Widerrufsbelehrung formuliert. Die Formulierungen wurden von den Banken großteils jahrelang verwendet.
Wer um 2008 herum einen Darlehensvertrag mit der DKB abgeschlossen hat, sollte diesen auf jeden Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht fachkundig prüfen lassen. Die Fachanwälte informieren dann gleich über die erreichbaren Vorteile und möglichen Einsparungen.
Mit dem Widerruf eines Darlehensvertrages sind nicht nur große Einsparungen bei der Ablösung des Darlehens möglich, sondern es kann auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung bei bereits durchgeführter Ablösung zurückgefordert werden. Damit lohnt sich immer eine Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei DKB Kreditverträgen um 2008 herum.
Für die Prüfung von Ansprüchen gegen Banken und aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/Vorfälligkeitsentschädigung/Umschuldung beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.