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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Joker wird aus dem Spiel genommen! Nun eilt es sehr! Gesetzgeber streicht das ewige Widerrufsrecht!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 554 Wörter · 353 Aufrufe

Ein neues Gesetz ist auf dem Weg und nimmt den "Widerrufsjoker" aus dem Spiel. Wer sich von seiner Immobilienfinanzierung verabschieden will, muss das bis zum 21. März 2016 erledigt haben. Nur noch ein halbes Jahr Zeit!

Der Widerrufsjoker wird immer wieder gern eingesetzt, um sich von hohen Finanzierungen lösen und sich aktuell neu einzudecken. Zahlreiche von 2002 bis zum 2010 abgeschlossene Immobilienfinanzierungen (Altverträge) können mit Hinweis auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen oft problemlos rückabgewickelt werden.

Aktuell spielt der Gesetzgeber nun eine völlig neue Karte aus: Wird ein am Mittwoch, 14. Oktober 2015, in 2. Lesung vorgetragener Gesetzentwurf Realität, dann ist zum 21. März 2016 Schluss mit dem Darlehenswiderruf alter Art. Es gelten alle Altverträge als verjährt, auch wenn offensichtlich falsche Belehrungen benutzt wurden.

Konkret geht es um den Ausschluss des unbegrenzten Widerrufsrechtes, der Thema der neuen "Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie" ist.

Bislang war nahezu jeder zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Kreditvertrag ungültig, sobald Fehler in den Widerrufsbelehrungen aufgezeigt werden konnten. Das neue Gesetz kappt diese Widerrufsfrist nun konsequent und vor allem im Sinne der Banken, Sparkassen und Volksbanken.

Verbraucher haben noch ein knappes halbes Jahr, dann ist jeglicher Anspruch verjährt.

Fachanwälte gehen nicht davon aus, dass das Gesetz noch gestoppt werden kann - zum einen bedeutet es eine geforderte Anpassung an EU-Recht, zum anderen sei das Verfahren schon so weit fortgeschritten, dass es kaum noch Möglichkeiten gibt, Verbraucherrechte hier fester zu verankern. "Dazu müsste dem Gesetz schon in abschließender Lesung die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat verweigert werden." Kaum denkbar wäre dies!

Andererseits hat der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens eine eigene Sicht der Dinge: "Das Verfahren setzt auch eine deutlich sichtbare Marke: Wer bis 2010 finanziert hat und rückabwickeln möchte, der wird nun letztmalig daran erinnert, seine Rechte wahrzunehmen - und hat dazu ein gutes halbes Jahr Zeit!"

Zur Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. „Da die Gefahr besteht, dass Kreditverträge sich ab dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen lassen, bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf beizutreten. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehens Widerruf ist die Prüfung des Kreditvertrages durch die Fachanwälte kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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