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IVG Fonds: Oftmals gute Schadensersatzchancen für Geschädigte!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 551 Wörter · 394 Aufrufe

Anleger der diversen IVG-Fonds müssen erhebliche Verluste verschmerzen. Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger! Viele Anleger der diversen IVG-Fonds, wie z.B. IVG Euro Select 12, „London Wall“, IVG-Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK, IVG 14 „The Gerkin“ u.a. müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden.

So notiert der Fonds IVG Euro Select 12 gegenwärtig mit nur noch 15 % des Nominalwertes auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de , der Fonds IVG Euro Select Balanced Portfolio UK mit nur noch ca. 25 % des Nominalwertes (Stand Mitte März 2013).
Viele Anleger befürchten noch höhere Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten.

In vielen Fällen sehen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geltend zu machen.

In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken, Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, Projektentwicklungsrisiken, etc. „Viele Anleger der IVG Fonds berichten uns, dass ihnen die Anlage von ihrem Berater als sichere Anlage verkauft wurde, für solche Anleger waren die IVG-Fonds jedoch nicht geeignet“ meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Dr. Späth & Partner.

Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“, hinweisen, falls der Anleger nicht darauf hingewiesen wurde, kann er sogar die vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.

„In vielen Fällen der IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK und IVG Euro Select 12, London Wall, konnten wir inzwischen heraus finden, dass „hinter dem Rücken“ des Anlegers Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“ an die vermittelten Banken zurück geflossen sind, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden, oftmals sogar Beträge von ca. 8 -10 %, auf die der Anleger nicht hingewiesen wurde. In vielen Fällen war somit ein erhebliches Provisionsinteresse der vermittelnden Banken ausschlaggebend für die Vermittlung der Anlage,“ so Dr. Späth. Dies ist begründet Schadensersatzansprüche, die den Anleger zur vollständigen Rückabwicklung der Anlage berechtigen.

Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, diverse Klagen für IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK-Anleger haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen eingereicht. Auch erste Vergleiche konnten inzwischen mit diversen Banken von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geschlossen werden, in einem Fall, der von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner betreut wurde, erhielt der Anleger bereits außergerichtlich, d.h., ohne langwieriges Klageverfahren, ca. 2/3 seines Schadens von der vermittlenden Bank ersetzt.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG Fonds" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=03e4495c1635743bf4bd26519cff34b5

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 17.08.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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