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IVG EuroSelect 12: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Erfolg vor dem Landgericht Berlin

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 742 Wörter · 181 Aufrufe

Landgericht Berlin verurteilt die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH zum Schadensersatz.

Eine von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin obsiegt vor dem Landgericht Berlin. Der Ehemann der Klägerin, der ihr seine Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH abgetreten hatte, zeichnete in 2006 eine Beteiligung an dem Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG (IVG 12) über nominal € 20.000,00.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte war der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden. Diese unzureichende Aufklärung im Vorfeld der Beteiligungszeichnung müsse sich die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH (damals noch firmierend unter Wert-Konzept Verwaltungsgesellschaft mbH) zurechnen lassen.

Das Landgericht Berlin bestätigte nun die Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte und verurteilte die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH dazu, der Klägerin aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes Schadensersatz zu leisten.

Nach Beweisaufnahme kam das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass der Anleger im Vorfeld der Beteiligungszeichnung nicht ordnungsgemäß über das Risiko des Totalverlustes sowie das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung aufgeklärt worden war.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen Anlegern, die ähnliche langfristige Kapitalanlagen abgeschlossen haben, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals überprüfen zu lassen.

Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=0ed5e635ae4402647dfce248513d9979

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