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Recht Für Wirtschaftsjournalisten

Ist Filesharing verboten? Was tun wenn eine Abmahnung kommt?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 224 Wörter · 447 Aufrufe

Das Filesharing selbst ist grundsätzlich nicht verboten. Verboten ist letztendlich nur das Teilen bzw. Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien. Wenn Sie Ihre eigenen Fotos, Filme oder Sonstiges, wie z. B. Software über eine solche Tauschbörse anderen Leuten zur Verfügung stellen, ist das völlig legal und nicht generell verboten.

Nicht jede Datei, die über Filesharing Programme angeboten wird, ist illegal.

Allerdings kann das vermeintlich kostenlose Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Werken, wie z. B. Musik, Fotos oder Filme durch die entsprechenden juristischen Schritte des Urheberrechtsinhabers sehr schnell sehr teuer werden. Dann drohen nämlich eine Abmahnung, evtl. ein Mahnbescheid oder eine einstweilige Verfügung oder auch eine Schadensersatzklage.

Es ist Ihnen nicht mit wohlfeilen guten Ratschlägen gedient – vor allen Dingen dann nicht, wenn die Abmahnung schon auf dem Tisch liegt – sondern nur mit ausreichend und nachvollziehbaren Handlungsempfehlungen. Die erhalten Sie mit der kostenlosen Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte. Der BSZ e.V. vermittelt seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 versierte Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abmahnung anschließen.

BSZ®
Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
D-64807 Dieburg

Telefon 06071-9816810
Telefax 06071-9816829
Online Kontakt: http://abmahnung.live/kontaktformular
Internet www.abmahnung.live

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