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Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hanseatica Europa 1 eröffnet – Verwalter fordert von Anlegern Ausschüttungen seit 1998 zurück.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 447 Wörter · 605 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

In den letzten Tagen haben sich eine Vielzahl von Anlegern des insolventen Immobilienfonds Hanseatica Europa Nr. 1 bei dem BSZ e.V. gemeldet und berichtet, dass der von Seitens des AG Hamburg eingesetzte Insolvenzverwalter nunmehr die seit dem Jahr 1998 bezahlten Ausschüttungen von den geschädigten Anlegern zurückfordert.

Viele Anleger sind verunsichert und wünschen einen Informationsaustausch mit anderen am Fonds beteiligten Gesellschaftern. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei CLLB raten den betroffenen Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern die Sach- und Rechtslage durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

Zu beachten ist auch, dass Ansprüche auf Schadloshaltung gegenüber Dritten bestehen können. Dies gilt beispielsweise gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften, wenn diese die Anleger nicht auf die mit dieser Anlage einhergehenden Risiken – wie z.B. die Gefahr einer Rückforderung von Ausschüttungen oder das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals – vor dem Abschluss der Anlage hingewiesen haben.

Im Falle einer gerichtlichen Bestätigung von Schadensersatzansprüchen sind die Anleger so zu stellen, als hätten sie die Beteiligung nicht erworben. Im Obsiegensfall würde der Gegner dann zur Rückzahlung der seitens der Anleger investierten Zahlungen sowie zur Freistellung von weiteren Schäden, insbesondere von weiteren Einlageverpflichtungen, verurteilt werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hanseatica Europa Nr. 1 beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.07.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

CLLB

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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