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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Insolvenzantragswelle bei HCI Schiffen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 492 Wörter · 285 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Für sieben Federschiffe aus verschiedenen HCI Fonds eröffnete das Amtsgericht Neumünster die Insolvenz. HCI Euroliner I , HCI Euroliner II, HCI MS Skyndir, HCI Shipping Select XI und HCI MS Swipall sind die betroffenen Fonds.

Anleger der HCI Euroliner Fonds dürfte es besonders hart treffen. Beide Euroliner Fonds haben in den Jahren 2006/2007 jeweils in 2 Feederschiffe, der „MS Skirner“ und „MS Slidur“ im Falle der HCI Euroliner I und „ Jork Reliance“ und „Jork Ruler“ im Falle der HCI Euroliner II, investiert.

Aber auch die Fonds HCI MS Skyndier und HCI MS Swipall sind betroffen mit den jeweils namensgebenden Schiffen. Diese Fonds wurden überwiegend im Jahre 2006 vertrieben.

Bereits 2 Schiffe des Dachfonds HCI Shipping Select XI, welcher Anlegern aus 2005 nun Sorge bereiten könnte, hatten in den Jahren 2012 und 2013 Insolvenz anmelden müssen. Nun kommt es mit der „MS Sleipner“ zur dritten Insolvenz eines Schiffes innerhalb des Fonds.

Die Probleme fingen bei allen benannten Schiffen bereits vor mehr als 3 Jahren mit der Schifffahrtskrise an. Aufgrund von Stundungen bei Banken konnten seitdem teilweise Ausschüttungen an Anleger bereits nicht mehr erfolgen.

Die Gewinne bei den benannten Schiffen blieben auch in den Folgejahren aus, so dass nun eine Insolvenz unumgänglich war. Die vermeintliche Altersvorsorge der Anleger könnte nun einem Totalverlust unterliegen. Dabei haben viele Anleger bislang teilweise noch nicht einmal das gezahlte Agio, welches Sie für die Beratungen an die Banken und Vermittler zahlen durften, zurückerhalten.

Gerade in diesem Bereich sind hohe Provisionen nicht unüblich. Oft wurden diese aber nicht korrekt ausgewiesen bzw. nicht darüber informiert. Neben eventuell getroffenen unzutreffenden Aussagen, wie die Anlage sei sicher, die Veräußerung sei kein Problem, oder aber auch das nicht Aufzeigen der Risiken bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen könnte das nicht korrekte aufklären über die Provisionen ein Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzforderungen sein.

Da die Verjährung nicht ganz unproblematisch ist, sollten sich betroffene Anleger zügig Beratung einholen um eventuelle Ansprüche noch rechtzeitig vor Ablauf des Jahres geltend machen zu können.
Der BSZ e.V. hat daher die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Schiffe gegründet.

Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Schiffe beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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