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Insolvenzantrag von Top Bonus: Beratung für Meilensammler!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 627 Wörter · 3.117 Aufrufe

Auf den spektakulären Insolvenzantrag von Air Berlin folgt die Pleite von Top Bonus. Kein Meilensammeln und -Einlösen mehr möglich- Betroffene sollten sich frühzeitig beraten lassen.

Nachdem nunmehr Air Berlin Insolvenz angemeldet hat, zog das Vielfliegerbonusprogramm Top Bonus nach und stellte ebenfalls Insolvenzantrag. Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei berät betroffene Meilensammler, damit diese keine Fristen versäumen. Denn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Betroffene ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.

Das Bonusprogramm liegt zu 70 % in arabischen Händen bei der Fluglinie Ethiad. Es stellt sich nunmehr die Frage, ob die gesammelten Meilen wertlos geworden sind. Denkbar – wenn auch nicht sehr wahrscheinlich – ist, dass ein anderes Vielfliegerprogramm eine Übernahme und Übertragung der Vielfliegermeilen in ihr Vielfliegerprogramm anbietet. Jedoch stellen Bonusmeilen grundsätzlich Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden dar, weshalb sich für eine andere Airline die Frage der Wirtschaftlichkeit einer Übernahme in ein anderes Vielfliegerprogramm stellt.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Top Bonus anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Top Bonus kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail: bsz-ev@t-online.de

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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