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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Insolvenzantrag der Captura GmbH – Handlungsoptionen für Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 672 Wörter · 450 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Das Unternehmen Captura GmbH ermöglichte Anlegern ab dem Jahr 2010, mittels Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen in Immobilienprojekte zu investieren. Die Laufzeit für die Beteiligungen sollte hierbei nur ein halbes Jahr betragen, zugleich wurde eine attraktive Verzinsung in Höhe von 7,65 % p.a. in Aussicht gestellt. Der Nominalbetrag wurde auf bis zu 2 Millionen Euro festgesetzt.

Wie die Captura GmbH nun aber selbst erklärte, hat die Gesellschaft am 10.09.2015 aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Begründet wird dies mit Liquiditätsengpässen, die dazu führten, dass die Captura GmbH die aktuellen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedienen könne.

„Für die Anleger sieht es damit wieder einmal schlecht aus. Es ist zwar möglich, dass es zu einer gewissen Rückzahlung der Anlegergelder kommen könnte, allerdings ist zu befürchten, dass ein Großteil der investierten Gelder verloren ist“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Es stellt sich damit wie so oft die Frage, wie die Geschädigten ihre Verluste reduzieren können.“

Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater in Betracht. „Dies gilt dann, wenn die Berater die Anleger nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen haben. Gerade Schuldverschreibungen und Nachrangdarlehen sind zusätzliche Risiken und Nachteile immanent, die bei anderen vergleichbaren Kapitalanlagen nicht auftreten. Hinzu kommen natürlich noch weitere bedeutende Risiken wie das Totalverlustrisiko“, so Rechtsanwalt Luber weiter.

Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Captura GmbH beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=621e4278b1129cbdb41fdab40dde4d66

Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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