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Insolvenz LombardClassic 3 GmbH & Co. KG

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 823 Wörter · 204 Aufrufe


Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger im Insolvenzverfahren.

Wie eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Amtsgericht Chemnitz am 01.07.2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG eröffnet.

Damit steht fest, dass für viele Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG ihr in die Beteiligung investiertes Kapital größtenteils verloren sein wird.

Anleger sollten zunächst die Möglichkeit wahrnehmen, ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anzumelden. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen hierbei.

Es ist davon auszugehen, dass der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Scheffler in den kommenden Tagen die Anmeldeformulare für die Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren an die einzelnen Anleger verschickt. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger bei der Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle und im Insolvenzverfahren sowie auf der Gläubigerversammlung.

Hierbei wird die Forderungsanmeldung für von dieser Kanzlei vertretene Anleger nicht nur auf einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch aus partiarischem Darlehen, sondern auch auf Schadensersatz gestützt, um eine Feststellung zur Insolvenztabelle und damit eine Berücksichtigung bei der Verteilung zu erreichen.

Anleger sollten sich allerdings nicht nur darauf beschränken, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, weil hier häufig nur mit einer geringen Quote zu rechnen ist. Vielmehr sollten Anleger, die anlässlich der Zeichnung der Beteiligung nicht ordnungsgemäß über die Beteiligungsrisiken informiert wurden, prüfen lassen, ob Ihnen gegen ihren Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht. Nur so ist aus Sicht dieser Rechtsanwälte eine volle Schadenskompensation zu erreichen.

In vielen Fällen wurden Risiken nicht ordnungsgemäß dargestellt, sondern vom Berater unzulässig verharmlost. Da Anlageberater häufig über eine Haftpflichtversicherung verfügen, ist es ratsam, im Falle unzureichender Aufklärung den Anlageberater in Regress zu nehmen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LombardClassic 3 , anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft LombardClassic 3 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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