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Immovest AG - Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 369 Wörter · 336 Aufrufe
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Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, hat das Amtsgericht Offenbach am Main mit Beschluss vom 15.08.2014 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Immovest AG (Rödermark) angeordnet. Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher betroffenen Anlegern der Immovest AG, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie hinsichtlich der möglichen Optionen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit der Immovest AG berät. Insbesondere sollten betroffene Kunden, wenn sie bei dem Kauf der Schuldverschreibungen/Optionsanleihe der Immovest AG beraten wurden, auch immer Schadensersatzansprüche gegen ihren Berater prüfen lassen. Denn mögliche Ansprüche gegen die jeweiligen Berater sind von dem vorläufigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immovest AG nicht betroffen und können deshalb nach wie vor durchgesetzt werden.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Anlageberater erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. So haben diese den Anleger ,,anleger- und objektgerecht" zu beraten. Im Rahmen der anlegergerechten Beratung darf dabei z.B. gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachwissen nur eine Anlage empfohlen werden, bei der Risiken weitgehend ausgeschlossen sind. Im Rahmen der objektgerechten Beratung muss der Anleger ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden. Kommen die Berater dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Wer sich über seine individuellen rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen möchte kann sich gerne der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,, Immovest AG" anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 13.02.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.
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