Immobiliendarlehen noch in 2015 widerrufen –
2016 kommen erhebliche Änderungen durch die Umsetzung der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie!
Mit der Umsetzung der EU-Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie im kommenden Jahr wird das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen zeitlich begrenzt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die zeitliche Begrenzung des Widerrufs auch für Altverträge gelten. Also - Darlehen widerrufen solange es noch möglich ist
Der Widerrufsjoker für Altverträge ist Mitte 2016 Geschichte. „Und mit ihm auch die Möglichkeit, von den anhaltend niedrigen Zinsen zu profitieren und günstig umzuschulden!
Denn bislang können Verbraucher, die zwischen 2002 und 2010 ein Immobiliendarlehen abgeschlossen haben, den Widerrufsjoker einsetzen. Dieser sticht, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dies hat dann zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt wurde und der Vertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden kann.
Vor einigen Jahren wurden Kreditverträge noch zu wesentlich ungünstigeren Konditionen für den Verbraucher abgeschlossen. Der Widerruf bietet daher eine Möglichkeit aus dem Darlehen auszusteigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Angesichts der derzeit niedrigen Zinsen lassen sich auf diese Weise schnell nennenswerte Beträge sparen. Andersherum ist der
Darlehenswiderruf für die Kreditinstituute ein denkbar schlechtes Geschäft. Nachdem schon etliche Verbraucher von der Möglichkeit des Widerrufs Gebrauch gemacht haben, kommt nun die Politik den Kreditinstituten zur Seite. Geplant ist, das Widerrufsrecht auch bei Altverträgen zeitlich zu begrenzen. Der Widerruf des Darlehens wäre dann voraussichtlich nur noch bis Juni 2016 möglich. Verbraucher, die noch den Widerruf erklären möchten, sollten daher handeln.
Möglich ist ein Widerruf in der Regel dann, wenn die Widerrufsbelehrung der Bank von der jeweils geltenden Musterwiderrufsbelehrung abgewichen ist. Schon kleine inhaltliche oder formale Abweichungen führen dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und das Darlehen noch widerrufen werden kann. Obwohl die Rechtslage meist eindeutig ist, sperren sich die Banken häufig, den Widerruf anzuerkennen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Steffens bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
steff
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahl en“ Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.