HETA HAIRCUT: DEUTSCHE ANLEGER KLAGEN IN FRANKFURT AM MAIN AUF VOLLSTÄNDIGE RÜCKZAHLUNG!
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte mit Mandatsbescheid vom 10.04.2016 einen Schuldenschnitt bei der Heta über 6,4 Mrd. € verfügt. Die Gläubiger müssen also auf 6,4 Mrd. € verzichten. So wurden die Nennwerte diverser Verbindlichkeiten, wie Anleihen, drastisch herabgesetzt, auf teilweise nur noch 46,02 % oder sogar noch weniger. Außerdem wurden die Fälligkeiten aller Anleihen nach hinten verschoben, sodass die Forderungen erst Ende 2023 fällig werden.
Zwar gibt es wohl inzwischen weitere Vergleichsgespräche zwischen Investorengruppen und der Heta, allerdings ist noch unklar, ob hier rechtskräftig ein Vergleich zustande kommen wird und ob dieser alle Anleger betreffen wird.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, hierzu: „Wir haben daher bereits die Klagen für deutsche Anleger in Frankfurt am Main eingereicht, der Gerichtsstand ist unserer Ansicht nach wirksam in den Anleihebedingungen vereinbart worden. In den Klagen fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwerts zzgl. der vertragsgemäßen Zinsen. Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten. Wir sind der Ansicht, dass die Maßnahmen der FMA rechtswidrig ist, unter anderem, weil das BaSAG unserer Ansicht nach bereits europarechtswidrig ist.“
So ist nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei der Heta um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hat.
„Wir hoffen auf schnelle Urteile und haben beantragt, dass der Heta kein Vollstreckungsschutz gewährt wird, da eine schnelle Vollstreckung für die Anleger wichtig ist. Ob außerdem der „Günstigkeitsvergleich Insolvenz“, den die FMA auf S. 63 ihres Mandatsbescheids anstellt, zutreffend ist, diesbezüglich haben wir unsere Zweifel. Zumindest könnten bei einer Insolvenz die von uns vertretenen Gläubiger auch auf den Bürgen, das Bundesland Kärnten, zugreifen.
Erste Termine für die von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten eingereichten Klagen sind bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt. Die Anwälte hoffen, dass dann eventuell bereits vollstreckt werden kann.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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