HCI Shipping Select XV – immer was Neues!
Das Fondsschiff MS „Jill C“ wurde für 6,4 Millionen Dollar zur Verbesserung der Liquidität verkauft. Das Schiff gehört nun einem Aufkäufer aus den Niederlanden. Die Folgen für den Schiffsfonds HCI Shipping Select XV sind unterschiedlich zu bewerten.
Zum einen sichert die neugewonnen Liquidität den Fortbestand des Schiffsdachfonds für einige Zeit. Der Fonds kann den Verkaufserlös einsetzen, zumindest die Verbindlichkeiten und laufende Kosten zu decken. Andererseits wurde dem Schiffsfonds ein Teil seiner wirtschaftlichen Grundlage entzogen. Die langfristigen Perspektiven sind dadurch nicht deutlich verbessert worden.
Diese Perspektive sollten die Anleger jedoch nicht aus den Augen verlieren – immerhin dauert die reguläre Laufzeit des HCI Shipping Select XV bis ins Jahr 2020 an.
Auch Ausschüttungen für die Anleger sind kein Thema. Insgesamt hat die angestrebte Restrukturierung die Gesamtsituation des Fonds nicht grundlegend verändert. Der Verkauf des Schiffs MS Jill C ist nur ein Kapitel in der in der jüngsten Vergangenheit des Fonds HCI Shipping Select XV.
Im Februar 2015 war bereits der Mehrzweckfrachter „MS Hammonia Revolution“ verkauft worden. Allerdings lief der Verkauf nicht reibungslos. Die Übergabe des Schiffes musste immer wieder verschoben werden.
Im Zusammenhang mit kriselnden geschlossenen Schiffsfonds war das Containerschiff Mar Catania des geschlossenen Dachfonds HCI Shipping Select XV einer der ersten Schiffsfonds, der Insolvenz anmelden musste.
Bei der Mar Catania kommen noch weitere Gründe für ihr Scheitern hinzu, da z.B. ein Chartervertrag Ende April 2009 ausgelaufen ist, ein Anschlusscharter für die Mar Catania aber wegen der gerade schwierigen Marktlage nicht gefunden werden konnte. Deshalb war es um die Liquidität der Mar Catania zunehmend schlechter bestellt.
Für eine Rettung der Mar Catania, eines von sieben Schiffen innerhalb des HCI Shipping Select XV, hätte es nach dem Sanierungskonzept der Fondsgeschäftsführung der Mar Catania Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG einer Kapitalspritze durch die Anleger in Höhe von 3,7 Millionen EUR zusätzlichem Eigenkapital bedurft, wobei die Gesellschafter aber fast einstimmig gegen eine solche Kapitalerhöhung des HCI Shipping Select XV gestimmt hatten. Insoweit war dann schließlich der Insolvenzantrag, den die Gesellschaft der Mar Catania am 16.07.2009 beim Amtsgericht Hamburg-Mitte gestellt hat, unausweichlich.
Dies bedeutet für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select XV zwar nicht der Totalverlust des eingesetzten Kapitals, aber doch ein herber Einschnitt: da der Dachfonds HCI Shipping Select XV noch über sechs weitere Schiffe verfügt, beträgt der Verlust, der durch die Insolvenz der Mar Catania eintrat „nur“ 21 %.
Zusätzlich können Anleger des HCI Shipping Select XV nicht mit Erträgen aus der Verwertung der Mar Catania rechnen, da es sehr ungewiss ist, ob etwaige Verkaufserlöse die bestehenden Forderungen übersteigen werden.
Wenn Anleger des Fonds HCI Shipping Select XV sich wehren wollen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden., Dann kann zum Beispiel ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler bestehen, ob diese durchgesetzt werden können und ob letzten Endes eine Rückabwicklung des Anlagegeschäft erreicht werden kann.
Geschlossene Schiffsfonds stecken seit einiger Zeit in einer tiefen Krise. Verschiedene Gründe werden hierfür genannt: zunächst einmal die weltweite Wirtschaftskrise, weiterhin der Rückgang der Fracht- und Charterraten und dass allgemein zu viele neue Containerschiffe auf dem Markt vorhanden sind, die nicht alle ausgelastet werden können.
Weiteren Hintergrund können Anleger aus dem Praxishandbuch Schiffsfonds der Rechtsanwälte Karl-Heinz Steffens und Rechtsanwältin Claudia Dreßler gewinnen. Auf 530 Seiten wird der gesamte Komplex verständlich beleuchtet. In Rezessionen wird das Buch wegen der guten Übersicht über den Komplex und der anlegernahen Sprache gelobt.
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Der Zweck der BSZ e.V. Interessengemeinschaften ist die Prävention gegen unseriöse Kapitalanlagen, der Informationsaustausch unter Anlegern, und die Empfehlung für den speziellen Fall geeigneter Rechtsanwälte und die Bündelung von Interessen bei einer Vielzahl von Geschädigten.
Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen – gerne auch vom Autor des Praxishandbuchs Schiffsfonds - und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=dbb543f65530ddf6cd5a1aec6be4bc04
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.08.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.