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HCI MS Berit: AG Niebüll eröffnet vorläufiges Insolvenzverfahren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 564 Wörter · 351 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Ein weiterer HCI-Schiffsfonds ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Niebüll hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS Berit eröffnet (Az.: 5 IN 10/15). Den Anlegern droht der Totalverlust des eingesetzten Geldes.

,,Es könnte für die Anleger noch schlimmer kommen. Möglicherweise fordert der Insolvenzverwalter auch noch die Ausschüttungen wieder zurück", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. Deshalb empfiehlt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht den betroffenen Anlegern zu handeln und ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen.

Schiffsfonds wurden den Anlegern häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlagen empfohlen. Die Realität sah dann aber in vielen Fällen anders aus. Im Zuge der anhaltenden Krise der Schifffahrt gerieten immer mehr Fondsgesellschaften in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. In der Regel mit beträchtlichem Schaden bis hin zum Totalverlust für die Anleger. ,,Doch genau in dieser fehlerhaften Anlageberatung kann auch die Chance für die Anleger liegen. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Wurden die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

,,Die Erfahrung zeigt, dass Schiffsfonds auch immer wieder an Anleger vermittelt wurden, die an einer sicheren Kapitalanlage zur Altersvorsorge interessiert waren. Schiffsfonds-Anteile sind aber in der Regel unternehmerische Beteiligungen und dementsprechend riskant. Somit sind sie zum Aufbau einer Altersvorsorge denkbar ungeeignet", so der Fachanwalt.

Die vermittelnden Banken hätten in den Beratungsgesprächen aber nicht nur auf die Risiken hinweisen, sondern auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Diese sog. Kick-Back-Zahlungen können das Provisionsinteresse der Banken offenbaren. ,,Oft genug sind auch noch unverhältnismäßige Innenprovisionen geflossen. Auch diese hätten offen gelegt werden müssen. Denn möglicherweise war die hohe Provision am Ende wichtiger als die Anlageziele der Kunden. Wurden die Kick-Backs oder hohe Innenprovisionen verschwiegen, begründet das auch den Schadensersatzanspruch", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/HCI MS Berit". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage vom 17.03.2015 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können insbesondere die Rechtslage und auf die Einschätzung verändern.
cp

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