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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

HCI ACM Hantong III MS Kilian S im vorläufigen Insolvenzverfahren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 456 Wörter · 354 Aufrufe
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Das Amtsgericht Nordenham hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Kilian S eröffnet (Az.: 7 IN 12/15). Der Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S wurde 2009 aufgelegt.

Den Anlegern droht nun nur wenige Jahre nach der Emission schon der Totalverlust des investierten Geldes.

Diese Entwicklung deutete sich bereit Ende vergangenen Jahres an. Trotz der wirtschaftlichen Schieflage wurde durch das Fondsmanagement kein Sanierungskonzept mehr angestrebt. Der Insolvenzantrag ist daher schon fast die logische Folge. ,,Für die Anleger ist es natürlich trotzdem bitter. Ihnen drohen hohe finanzielle Verluste. Daher sollten sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dabei hat der erfahrene Rechtsanwalt besonders die Anlageberatung im Blick. ,,Es hat sich immer wieder gezeigt, dass die hohen Maßstäbe an eine anlegergerechte Beratung bei Schiffsfonds nicht erfüllt wurden, beispielsweise wurden die Risiken oft verschwiegen", so der Fachanwalt. Da die Anleger mit den Beteiligungen in der Regel aber unternehmerische Beteiligungen erworben haben, sind sie damit auch ins Risiko gegangen. Am Ende kann sogar der Totalverlust des eingesetzten Geldes stehen. ,,Deshalb hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das Gegenteil war jedoch oft genug der Fall. Obwohl es sich bei Schiffsfonds um spekulative Geldanlagen handelt, wurden sie auch an sicherheitsbewusste Anleger vermittelt. Doch statt einer Altersvorsorge stehen diese dann vor dem Totalverlust. Allerdings kann bei solch einer Falschberatung auch Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, offen legen müssen. Diese Kick-Backs können dem Anleger einen Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken liefern und so zur Entscheidung für oder gegen eine Beteiligung beitragen. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann das ebenfalls die Schadensersatzansprüche begründen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI ACM Hantong III MS Kilian S beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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