Harren & Partner: MS Palencia im vorläufigen Insolvenzverfahren
Erneut meldet ein Schiffsfonds Insolvenz an: Betroffen ist die Gesellschaft der MS Palencia von Harren & Partner. Das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Feederschiffes wurde am 27. Februar am Amtsgericht Delmenhorst eröffnet.
Die Anleger müssen nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Totalverlust ihres eingesetzten Geldes befürchten. Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht, jetzt schnell zu handeln: „Möglicherweise werden vom Insolvenzverwalter auch noch bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückgefordert. Daher sollten jetzt umgehend alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft werden.“
In Betracht kommen dabei auch Schadensersatzansprüche. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken eines Schiffsfonds. Dazu zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und besonders das Totalverlust-Risiko für die Anleger. „Obwohl die Anleger bei der Beteiligung an einem Schiffsfonds ihr gesamtes eingesetztes Kapital verlieren können, wurden sie im Beratungsgespräch darüber oft genug nicht aufgeklärt. Im Gegenteil: Selbst sicherheitsbewussten Anlegern, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, wurden Schiffsfonds als sichere Anlageform empfohlen. Nach so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Hoffnung macht zudem auch ein aktuelles Urteil des Landgerichts München. Demnach hätten die Anleger auch über das Innenhaftungsrisiko gemäß dem GmbH-Gesetz aufgeklärt werden müssen. „Auch das ist erfahrungsgemäß nicht geschehen. Allerdings ist das Urteil des LG München noch nicht rechtskräftig“, so der Fachanwalt.
Ein weiterer Grund für Schadensersatz ist das Verschweigen der Rückvergütungen, die die vermittelnde Bank erhalten hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Harren & Partner, MS Palencia“. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. 03. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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