Di, 21. Jul 🇩🇪 DE 🌐 EN DE Preise
AD-HOC Aktuelle Ad-Hoc-Meldungen: 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:46 Doosan Bobcat Bensheim startet Sommer-Aktion: Drei Teleskoplader zum S.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:43 Wohnmobilreisen 2026: Frankreich gewinnt bei deutschen Campern an Bede.... 11:40 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:39 IT-Personalberatung SK Solution Consulting: Zukunft braucht Champions. 11:37 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch.... 11:36 K&I Schlüsselnotdienst: Günstige 24/7-Türöffnung und moderner Einbruch....
Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora insolvent – Anleger sollten umgehend handeln.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 866 Wörter · 249 Aufrufe

Anleger des insolventen Schiffsfonds MS RHL Aurora sollten mögliche Schadensersatzansprüche umgehend geltend machen. Denn es droht bereits die Verjährung möglicher Forderungen.

Nach gut zehn Jahren ist der von Hansa Hamburg Shipping im Mai 2006 aufgelegte Schiffsfonds MS RHL Aurora pleite. Zunächst war der Schiffsfonds noch unter dem Namen HHS 31 MS Matthias Claudius zur Beteiligung angeboten worden und wurde später in MS RHL Aurora umbenannt. Das reguläre Insolvenzverfahren über die KG MS „Matthias Claudius“ Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. wurde am 23. September am Amtsgericht Reinbek eröffnet (Az.: 8 IN 130/16). „Anlegern drohen nun hohe Verluste bis zum Totalverlust ihrer Einlage“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Allerdings muss für die Anleger noch nicht alles verloren sein. Denn gerade bei der Beteiligung an Schiffsfonds bestehen oft gute Aussichten, Schadensersatzansprüche geltend machen zu können. „Dazu bleibt aber nicht mehr viel Zeit. Denn mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Anleger sollten daher umgehend handeln und verjährungshemmende Maßnahmen einlegen“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Grund für Schadensersatzansprüche kann in vielen Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds galten lange Zeit als sichere und rentable Geldanlage und wurden auch dementsprechend in den Anlageberatungsgesprächen beworben. Allerdings war das nur die halbe Wahrheit. Denn Beteiligungen an Schiffsfonds sind in der Regel spekulative Geldanlagen mit einem Totalverlust-Risiko für die Anleger und von daher auch nicht zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet. In den Beratungsgesprächen hätten auch die Risiken umfassend aufgezeigt und erläutert werden müssen. Rechtsanwältin Gaber: „Das ist häufig nicht geschehen und kann heute den Anspruch auf Schadensersatz begründen.“

Darüber hinaus hätte die vermittelnde Bank auch ihre teilweise hohen Provisionen offenlegen müssen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss der Anleger zwingend über sog. Kick-Back-Zahlungen informiert werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Hansa Hamburg Shipping MS RHL Aurora kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

cp

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9b924b786bd82ed40efb3507e4cf0253

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden. Hier können Sie sich in die Unterstützerliste eintragen.
https://dieburgcity.wordpress.com/in-unterstuetzerliste-eintragen

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Qualifizierte Rechtsanwälte finden Sie hier!
https://bsznews.wordpress.com/bsz-e-v-toplisten

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.09.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Anzeige
Ende Anzeige

Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Sie haben ein rechtliches Anliegen zu dieser Mitteilung? Inhalt melden Eigene Daten entfernen Meldungen sind kostenlos.
Sie sind als Firma oder Pressekontakt dieser Mitteilung hinterlegt? Mit der hinterlegten E-Mail-Adresse bei pressekonto anmelden Sie erhalten einen Anmeldelink per E-Mail – ganz ohne Passwort.