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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Gute Chancen auf Schadensersatz bei Prorendita-Fonds

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 570 Wörter · 453 Aufrufe

Vertrieben wurden sie durch Banken und sonstige Finanzvertriebe wie beispielsweise die Commerzbank AG oder die Sparkasse KölnBonn. Gemeint sind die fünf Prorendita-Fonds, die von der Ideenkapital Financial Engineering AG, ein Unternehmen der ERGO Gruppe, in den Jahren 2005 bis 2007 aufgelegt worden sind:

Prorendita Eins GmbH & Co. KG
Prorendita Zwei GmbH & Co. KG
Prorendita Drei GmbH & Co. KG
Prorendita Vier GmbH & Co. KG
Prorendita Fünf GmbH & Co. KG

An diesen Fonds haben sich mehrere Tausend Anleger mit rund 335 Mio. € beteiligt. Die Fondsgesellschaften investieren in britische Kapitallebensversicherungen. Mit dem Eigenkapital der Anleger und weiteren Darlehen wurden bereits vorhandene britische Versicherungspolicen auf dem Zweitmarkt erworben.

Im jeweiligen Verkaufsprospekt wurde damit geworben, dass bei britischen Kapitallebensversicherungen jährlich ein Bonus zugewiesen wird. Am Ende der Laufzeit werde dann noch ein Schlussbonus gezahlt. Vor allem im Hinblick auf den hohen Schlussbonus würde der tatsächliche Wert einer Versicherungspolice jedes Jahr steigen. Das Fondskonzept sieht vor, dass die Policen zunächst erworben und anschließend wieder mit Gewinn verkauft werden. Tatsächlich stellte sich aber bald heraus, dass ein gewinnbringender Handel mit den Versicherungspolicen nicht möglich ist.

Nach den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bereits durchgeführten Prüfungen sind gute Ansatzpunkte vorhanden, Schadensersatzansprüche mit Erfolg durchzusetzen. Denn in den Verkaufsprospekten werden die Risiken der Beteiligung nicht richtig dargestellt. Abgesehen davon sind die Anleger in vielen Fällen falsch beraten worden, was die von hrp ausgewerteten Beratungsgespräche zeigen.

Dass das Fondskonzept zumindest bei den Fonds „Prorendita Zwei, Drei und Vier“ gescheitert ist, ergibt sich auch aus dem Schreiben der jeweiligen Fondsgeschäftsführung vom 12.10.2012. Danach könne nicht mehr mit einer kurzfristigen Erholung der Marktverhältnisse auf dem Zweitmarkt für britische Lebensversicherungspolicen gerechnet werden. Zudem würden sich die Konditionen für die Fremdfinanzierung voraussichtlich verschlechtern, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sei. Der jeweilige Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2011 weist "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" in Millionenhöhe aus. Alle Fondsgesellschaften haben entsprechende Verluste zu verzeichnen.

Für den Fall, dass die Fortführung der Fremdfinanzierung bei den Fonds „Prorendita Zwei, Drei und Vier“ mit höheren Kosten verbunden ist, schlägt die Fondsgeschäftsführung vor, trotz der schlechten Rahmenbedingungen einen Teil des Versicherungsportfolios zu verkaufen, um so die Fremdfinanzierung vollständig zurückführen zu können. Die verbleibenden Policen sollen bis zum Ablauf der Versicherung gehalten werden, so dass der Schlussbonus vereinnahmt werden kann. Nach entsprechenden Ausschüttungsplänen, die von der jeweiligen Fondsgeschäftsführung ergänzend beigefügt worden sind, soll nur noch ein Bruchteil des investierten Kapitals an die Anleger zurückgezahlt werden. Der überwiegende Teil ist damit verloren.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft " Prorendita Fonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. November 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
hrp

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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