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Grillpartys auf dem Nebenbalkon

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 1 Min. Lesezeit · 213 Wörter · 480 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Oft fangen Nachbarn wegen einer Grillparty auf dem Nebenbalkon Streit an. Da die entsprechenden Regelungen örtlich oft unterschiedlich sind, lässt es sich gut streiten.

Nachbarn dürfen nicht belästigt werden, wenn man auf dem Balkon grillt. Jedoch gibt es hierzu keine bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen.

Beispiele:

Rauch:
Es darf kein Rauch in die Nachbarwohnung ziehen. Denn dies kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Lärm:
Die Veranstalter sollten sich die örtliche Lärmschutzverordnung durchlesen. Denn darin kann geregelt sein, dass ab 22.00 Uhr die Nachtruhe beachtet werden muss.

Häufigkeit:
Ein großes Streitthema ist, wie oft auf dem Balkon gegrillt werden darf. Hierfür gibt es nämlich keine feste gesetzliche Regelung.

Der Autor des Beitrages steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung: Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in ihren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
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