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Green Planet AG: Haftstrafe für Ex-Chef

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 775 Wörter · 384 Aufrufe

Der ehemalige Chef der inzwischen insolventen Green Planet AG muss für sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn jetzt zu dieser Haftstrafe. Der heute 73-Jährige hatte rund 700 Anleger um ca. 20 Millionen Euro betrogen.

Das Geschäftsmodell mit dem die Green Planet AG ihre Anleger lockte, versprach eine nachhaltige ökologische Investition, die auch noch Rendite abwerfen sollte. So beteiligten sich die Anleger im guten Glauben an Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Der Haken: Ihr Geld kam offenbar überhaupt nicht dort an. „Dass der Angeklagte jetzt zu einer langjährigen Haftstrafe wegen Anlagebetrugs verurteilt wurde, ist für die geprellten Anleger sicherlich eine Genugtuung. Auf ihrem finanziellen Schaden sitzen sie aber nach wie vor und sollten dementsprechend rechtliche Schritte geltend machen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits geschädigte Anleger der Green Planet AG und setzten auch schon Schadensersatz durch. Denn auch schon vor dem aktuellen Urteil war ersichtlich, dass die Anleger mit falschen Informationen geködert wurden und sich aufgrund dieser Fehlinformationen an der Geldanlage beteiligt haben. „Die fehlerhafte Vermittlung lässt sich sicher in vielen Fällen nachweisen“, ist Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi zuversichtlich.

Da die Ansprüche der Anleger im Insolvenzverfahren über die Green Planet AG kaum voll befriedigt werden können, können sie nach wie vor ihre Schadensersatzansprüche zivilrechtlich geltend machen. Das ist auch parallel zum Insolvenzverfahren möglich.

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 18.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Green Planet AG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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