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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Golden Gate GmbH: Zweite Gläubigerversammlung am 12. Januar 2015

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 488 Wörter · 468 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Für die Anleger der Golden Gate-Anleihe steht ein unruhiger Jahreswechsel bevor. Nachdem die erste Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig war, findet am 12. Januar 2015 eine zweite statt. Dort sollen wichtige Beschlüsse gefasst werden.

So strebt der vorläufige Insolvenzverwalter eine freihändige Verwertung der Immobilien an. Dadurch soll ein höherer Preis erzielt werden als bei einer Zwangsversteigerung. Nach derzeitigem Stand geht der vorläufige Insolvenzverwalter zudem davon aus, dass die Anleihe-Gläubiger mit einer Rückzahlung zwischen 53 bis 78 Prozent ihrer Forderungen aus den Schuldverschreibungen rechnen können. ,,Anders ausgedrückt heißt das aber auch, dass die Anleihe-Gläubiger fast die Hälfte ihres Kapitals verlieren könnten", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Daher rät er den betroffenen Anlegern, auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Ansatzpunkte dafür könnten eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. Cäsar-Preller: ,,Die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Auch die Prospektangaben müssen ein vollständiges und wahrheitsgetreues Bild von der Anleihe zeichnen. Vor diesem Hintergrund kann geprüft werden, ob der Zinskupon von 6,5 Prozent p.a. überhaupt realistisch war oder die Anleger damit nur gelockt werden sollten. Das mussten auch schon die Anleger anderer Mittelstandsanleihen schmerzhaft erfahren."

Die Golden Gate GmbH hatte 2011 eine Anleihe mit einem Volumen von rund 30 Millionen Euro begeben. Diese wäre im Oktober 2014 zur Rückzahlung fällig gewesen. Dazu war das Unternehmen jedoch nicht in der Lage und stellte Insolvenzantrag.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Golden Gate GmbH beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.12.2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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