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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Geschlossene Fonds | Teils herbe Verluste für Anleger - nur 6 % erfüllen die Aussagen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 917 Wörter · 385 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Wie laufen eigentlich Investmodelle bei geschlossenen Fonds die in Beteiligungen bei Medien, Schiffen oder Immobilien investieren? Laut Stiftung Warentest treffen lediglich sechs Prozent der Prognosen tatsächlich ein.

Nur 6 Prozent der geschlossenen Immobilien-, Umwelt-, Schiffs- und Medienfonds haben ihre Gewinnprognose erfüllt. Weitere 25 Prozent haben ihre Prognose verfehlt, aber wenigstens noch die Gewinnzone erreicht. Die restlichen 69 Prozent schafften das nicht. Sie bescherten Anlegern Kapitalverluste. Das ist das enttäuschende Ergebnis einer Finanztest-Untersuchung von 1139 geschlossenen Fonds, die seit 1972 bis heute aufgelegt wurden.

Auf den ersten Blick sind geschlossene Fonds für Anleger attraktiv. Bequem und ohne selbst etwas tun zu müssen, können sie sich in der Regel ab 10 000 Euro aufwärts plus 5 Prozent Agio an Immobilien, Umweltprojekten, Schiffs- oder Filmprojekten beteiligen. Die Investition soll schöne Renditen, Sicherheit und die eigne Altersvorsorge ermöglichen. So etwa preisen und priesen Vermittler die Fonds an.

Zur Altersvorsorge eignen sich die Fonds wegen der hohen Risiken gar nicht.

Als Mitunternehmer ihrer Gesellschaft müssen Anleger für Verluste bis zur Höhe ihrer Einlage haften. Wie sich das anfühlt, mussten viele schmerzlich erfahren.

Als viele Schiffsfonds ab 2012 Insolvenz anmeldeten, weil ihre Containerschiffe und Massengutfrachter infolge der Finanzkrise zu wenig zu transportieren hatten, waren Anleger schockiert, dass sie Ausschüttungen zurückzahlen sollten.

Bei vielen Medienfonds floppten nicht nur die produzierten Hollywood-Streifen.

Viele Immobilienfonds hatten an falschen Standorten mit hohen Leerstandsraten zu kämpfen.

Windkraft- und Solarfonds, die nach der Energiewende groß ins Geschäft kamen, blieben meist weit hinter den Erwartungen zurück. Die Initiatoren hatten Einnahmen allzu optimistisch angesetzt.

Darüber hinaus mussten Anleger jahrelang bangen, ob die Finanzämter steuerliche Verluste so anerkennen, wie sie das die Fondsgesellschaft eingeplant hatten.

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend. Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, kann sich gerne der BSZ Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft anschließen.

Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben kann.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=621e4278b1129cbdb41fdab40dde4d66

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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