Geschädigte Kapitalanleger können auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko klagen!
Jedes Jahr verlieren Kapitalanleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Jahr für Jahr werden Unsummen für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten. Diese gigantische Geldvernichtung verursacht wirtschaftlichen Schaden von ungeahntem Ausmaß und ist oft mit dem Beziehungsgeflecht organisierter Kriminalität gepaart mit Geldwäsche vernetzt.
Was sind das für Berater und Banken die eine Schädigung, Beraubung oder gar die Zerstörung der Existenz ihrer Kunden billigend in Kauf nehmen oder sogar bewußt anstreben, um damit ihren eigenen Profit zu maximieren?
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch „seriöse“ Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Wird das Treiben dieser Banken einmal an die Öffentlichkeit gebracht, wird verniedlicht, bagatellisiert, vertuscht und von kleinen Fehlern und bedauerlichen Einzelfällen gesprochen. Von Unrechtsbewusstsein oder Wiedergutmachung keine Spur!
Den ausgeplünderten Kapitalanlegern helfen auch die guten Ratschläge der Verbraucherschützer nichts, wenn das Geld schon weg ist. Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Sehr viele geschröpfte Anleger haben nicht mehr die innere Kraft und oft auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.
Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Sie scheuen sich, gerichtlich gegen Ihren Gegner vorzugehen, weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass jeder Gerichtsprozess erst einmal Geld kostet! Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten. Sie können aber auch ganz ohne eigenes finanzielles Risiko klagen!
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Wie das genau funktioniert erfahren Sie wenn Sie unsere Weiteren Informationen kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. anfordern.
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