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Geschädigte Kapitalanleger: Der BSZ® e.V. hilft Anlegern Interessengemeinschaften zu organisieren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 695 Wörter · 499 Aufrufe
Logo des BSZ e.V.
Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Bei allen deutschen Rechtsanwälten kommen täglich geschädigte Kapitalanleger mit den verschiedensten Fragen und Problemen in die Kanzlei. Für die Mandanten bedeutet das: es dauert, es kostet, der Ausgang ist ungewiss. Dabei kommt es zwangsläufig dazu, dass zufällig an ein und dem gleichen Tag bei verschiedenen Anwaltskanzleien quer durch die Republik immer wieder die gleichen oder sehr ähnliche Fälle hereinkommen, ohne dass die Parteien, Rechtsanwalt und Mandant und sonstige Beteiligten ahnen, dass ziemlich exakt ihr Fall ziemlich gleichzeitig in ein paar Dutzend anderen Rechtsanwaltskanzleien auch bearbeitet wird.

Geschädigte Kapitalanleger die unorganisiert auftreten fabrizieren somit aus einer an sich identischen Sache mit lediglich vielen Betroffenen so viele Einzelfälle, wie es geschädigte Anleger gibt. Damit werden mit der Sache statt weniger Rechtsanwälte viele Rechtsanwälte beschäftigt. Das Resultat: der eine Anwalt rät zur Klage, der zweite findet einen außergerichtlichen Vergleich besser, der nächste will den Anlagevermittler verklagen, der nächste glaubt, dass die Angelegenheit bereits verjährt ist, der nächste will sich erst einmal mit der Sache vertraut machen………… Alle wollen Sie aber einen Vorschuss haben.

Mit der Interessengemeinschaft können gemeinsame Tat- und Rechtsfragen für alle Fälle meist gemeinsam beantwortet werden. Man braucht etwa nur einen Sachverständigen und es besteht auch nicht die Gefahr, dass verschiedene Rechtsanwälte die Rechtsfragen verschieden beantworten. Es ist also das Ziel, dass alle Fälle von möglichst wenigen Rechtsanwälten kooperativ bearbeitet werden.

Die Interessengemeinschaft empfiehlt sich insbesondere in dem Bereich der Kapitalanlage, dem Erwerb von Aktienanteilen, sowie Immobilienfonds. Denn trotz bestehender Anleger-und Verbraucherschutzgesetze kommt es immer wieder zur Verletzung solcher Verhaltensnormen, die dem Schutz der Kapitalanleger dienen sollen und häufig dann auch eine große Anzahl von ihnen schädigen, z.B. durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit der Interessengemeinschaft werden hier die Einzelinteressen geschädigter Kapitalanleger effektiv gebündelt.

Mit der Interessengemeinschaft bekommen Geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon der außergerichtliche Schriftsatz durch die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.

Für den BSZ® e.V. ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der Verbraucher zur Rechtsdurchsetzung gestärkt wird. Das wird mit der Interessengemeinschaft erfüllt. Die Beauftragung einer einzigen Kanzlei - oder bei großen Schadensfällen auch mehrer kooperierender Kanzleien - von einer Vielzahl von Klägern hat auch den Vorteil, dass viel mehr Informationen gesammelt und Aspekte berücksichtigt werden können, welche dem jeweils einzelnen möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die beauftragte Anwaltskanzlei ist dann viel besser in der Lage, aus der Fülle von Informationen diejenigen herauszuziehen, welche entscheidungsrelevant sind.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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