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German Pellets: Insolvenzeröffnung wohl am 01. Mai 2016

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 793 Wörter · 373 Aufrufe

Insolvenzeröffnung bei German Pellets soll erst zum 01. Mai 2016 erfolgen. Mehr Zeit, um das Unternehmen zu retten.

Wie das Handelsblatt berichtet, soll die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den insolventen Holzpellets-Hersteller German Pellets GmbH wohl erst zum 01. Mai 2016 eröffnet werden. Dies verschafft der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Frau Rechtsanwältin Schmudde dringend benötigte Zeit, um potentielle Investoren für das Unternehmen zu finden.

Nach eigenen Angaben soll Frau Schmudde derzeit mit rund 30 Interessenten engere Gespräche aufgenommen haben. Im Focus stünden jedoch nur kapitalstarke Unternehmen, die einen Weiterbetrieb des Unternehmens gewährleisten könnten.

Sollte es der Insolvenzverwalterin nicht gelingen, das Unternehmen zu retten, droht ein Totalverlust für tausende von Anlegern, die Anleihen und Genussscheine der German-Pellets-Gruppe erworben haben.

Parallel hierzu gehen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock gegen den Gründer und Geschäftsführer Peter Leibold weiter. Die Ermittlungen richten sich auf eine mögliche Unterschlagung von 27 Millionen Euro zu Lasten eines Finanziers und auf den Verdacht der Insolvenzverschleppung, der Untreue, des Bankrotts und der Steuerhinterziehung. Auch der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens, Hans-Dieter Alt, steht weiter im Fokus der Ermittlungen wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Wie bereits Mitte März 2016 mitgeteilt verfolgen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte derzeit Schadenersatzansprüche wegen Prospekthaftung sowohl gegen Herrn Peter Leibold als Geschäftsführer und Prospektverantwortlichen als auch gegen Herrn Alt als verantwortlichen Abschlussprüfer für dieGerman Pellets GmbH.

Über die BSZ Interessengemeinschaft German Pellets vertreten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bereits viele Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

Wenn es um die Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft German Pellets.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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