German Pellets GmbH: Nächster Dämpfer für die Anleger
Die nächste Hiobsbotschaft für die Anleger der German Pellets GmbH: Wie das Handelsblatt berichtet, befindet sich auch das zweite Werk in den USA, die Texas Pellets Inc. in Woodville, seit Ende April im Schutzschirmverfahren. Die Hoffnung der Anleger, im Insolvenzverfahren noch etwas von ihrem Geld wiederzusehen, erhält damit den nächsten Dämpfer.
Beiden German Pellets nahen Werken in den USA könnte damit die Insolvenz drohen. Gelder der deutschen Anleger der German Pellets GmbH sollen auch als ungesicherte Darlehen in die Werke in die USA geflossen sein. Die Rede ist von 147 Millionen Euro, die nun verbrannt sein könnten. Selbst wenn die US-Werke nicht in die Insolvenz gehen, dürfte das Schutzschirmverfahren den Preis bei einem möglichen Verkauf drücken. „Für die Anleger bedeutet das, dass sie wahrscheinlich wieder leer ausgehen würden. Wie schon beim Verkauf der drei Werke in Deutschland“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Hinzu kommt, dass die Insolvenzverwalterin kurz nach Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens über die German Pellets GmbH bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.
„Die Hoffnungen der Anleger auf eine Insolvenzquote dürften damit weiter schwinden. Dennoch sollten die Forderungen bis zum 1. September natürlich angemeldet werden, da sich die Lage möglicherweise auch noch verbessern kann. Doch alleine darauf sollten sich die Anleger nicht verlassen, sondern ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen“, so Rechtanwältin Gaber.
Dazu gehört auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Diese können u.a. aus Prospekthaftung entstanden sein. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein konkretes Bild von den Chancen und Risiken seiner Geldanlage machen kann. Sind die Prospektangaben fehlerhaft oder auch nur irreführend beteiligen sich die Anleger quasi unter falschen Voraussetzungen, so dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Ebenso können Forderungen gegen die Vermittler bzw. Anlageberater entstanden sein. Sie hätten in den Beratungsgesprächen die Anleger umfassend über die Risiken aufklären müssen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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