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German Pellets: Anleger nah am Totalverlust

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 1.004 Wörter · 304 Aufrufe

Viel schlimmer hätte es für die Anleger der insolventen German Pellets GmbH kaum kommen können. Sie stehen im Insolvenzverfahren so gut wie mit leeren Händen da. Lediglich eine Insolvenzmasse von 4,4 Millionen Euro stehe noch als freie Masse für die Gläubiger zur Verfügung, teilte die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde den Anlegern bei der ersten von vier Gläubigerversammlungen in Schwerin mit.

Viel Hoffnung hatten die Anleger offenbar ohnehin nicht mehr. Die Schweriner Kongresshalle war bei der Gläubigerversammlung nur spärlich gefüllt. Gute Neuigkeiten haben die Anleger aber auch nicht verpasst. Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin vorlegte, sind erschütternd. 480 Millionen Euro Schulden hat die German Pellets GmbH offenbar aufgetürmt. Als freie verfügbare Masse für die Gläubiger sind aber nur etwa 4,4 Millionen Euro für die Gläubiger vorhanden. Zum Vergleich: Über Anleihen und Genussrechte hatten Anleger rund 270 Millionen Euro investiert. Von diesem Geld werden sie im Insolvenzverfahren voraussichtlich so gut wie nichts wiedersehen. „Das grenzt schon fast an einen Totalverlust“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber.

Dennoch müssen die Anleger die Hoffnung nicht so ganz aufgeben. Denn anders als es German Pellets-Chef Leibold gerne dargestellt hatte, sind offenbar nicht nur die milden Winter an der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens Schuld gewesen. Vielmehr habe es auch Misswirtschaft gegeben und auch Umsatzzahlen könnten geschönt gewesen sein. „Sollten in den Emissionsprospekten falsche oder irreführende Angaben gemacht worden sein, können sich daraus Schadensersatzansprüche für die Anleger aus Prospekthaftung ergeben“, sagt Rechtsanwältin Gaber. Ansprüche können auch gegen die Vermittler bzw. Anlageberater entstanden sein, falls sie in den Beratungsgesprächen nicht umfassend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Nicht zu vergessen sind auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen, u.a. wegen Betrugsverdachts.

Auch wenn im Insolvenzverfahren für die Anleger nicht viel zu holen ist: Die Forderungen sollten dennoch fristgerecht angemeldet werden. Sonst können sie nicht berücksichtigt werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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