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German Pellets: Alte Genussrechte – Verjährung beachten!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 902 Wörter · 352 Aufrufe

German Pellets: bei Genussrechten der GP Genussrechte GmbH droht Verjährung von Ansprüchen aus Prospekthaftung Anfang August 2016.

Genussrechtsinhaber haben in einer Insolvenz des Unternehmens grundsätzlich eine sehr schwache Position, da alle anderen Gläubiger im Rahmen des Insolvenzverfahrens vorab befriedigt werden. So verhält es sich auch bei den Genussrechtsinhabern der German Pellets Genussrechte GmbH.

Deshalb empfahl die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB seit Beginn des Insolvenzdramas Anfang Februar 2016 allen Gläubigern, ihre Schadenersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, namentlich Herrn Peter Leibold prüfen zu lassen.

Nun droht den Genussrechtsgläubigern, die alte Genussrechte ab 2010 gezeichnet hatten, dass ein wichtiger Anspruch gegen die Prospektverantwortlichen Anfang August 2016 verjährt. Dies bedeutet, dass zu spät eingereichte Klagen nicht mehr auf diesen Anspruch gestützt werden können, da mit Erhebung der Einrede der Verjährung diese Ansprüche, selbst wenn sie gegeben wären, nicht mehr durchsetzbar sind.

Hintergrund ist, dass Anlageprospekte, die vor dem 01.06.2012 erstellt wurden, noch den alten Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes und dem Börsengesetz in seiner alten Fassung unterfallen und dort sehr kurze Verjährungsfristen gelten.

Vor diesem Hintergrund raten die Rechtsanwälte dringend allen Genussrechtsgläubigern, die sich noch nicht anwaltlich vertreten lassen, möglichst schnell ihre schadenersatzrechtlichen Ansprüche gegen den Geschäftsführer Peter Leibold prüfen zu lassen.

Klagen gegen Herrn Leibold, die sich auf Prospekthaftung im engeren Sinne stützen, müssen nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB bis Anfang August 2016 eingereicht werden!

Grundsätzlich kann Schadenersatz auch auf deliktische Ansprüche gestützt werden. Jedoch fehlen derzeit noch wichtige Erkenntnisse, die eine deliktische Haftung von Herrn Leibold stützen. Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rostock gegen Herrn Leibold laufen derzeit noch. Dies führt zu Verzögerungen, die gerade in diesem Fall zum Nachteil der Gläubiger werden können.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sehen gute Chancen, Ansprüche aus Prospekthaftung im engeren Sinne direkt gegen Herrn Leibold durchzusetzen, da nach deren Einschätzung die Wertpapierprospekte gravierende Prospektfehler enthalten. Klageverfahren gegen Herrn Leibold laufen bereits.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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