Gehören Sie auch zu den Menschen, die eine Kapitallebens-Versicherung besitzen?
Und haben Sie schon seit Jahren brav Ihre Beiträge bezahlt? Dann gehören Sie nun zu den Menschen, die dank der Reform des Versicherungsrechts mit Verlusten rechnen müssen.
Die Versicherer konnten mit ihren eigenen Kapitalanlagen - wegen der historisch niedrigen Zinsen - nicht mehr genug Geld erwirtschaften. Das brauchen Sie unter anderem um ihren Kunden die garantierten Zinsen bezahlen zu können. Da die Versicherer aber eine starke Lobby im Bundestag haben, haben unsere Politiker schnell reagiert. Das entsprechende Gesetz wurde kurz vor der Sommerpause im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat getrieben.
Auch wenn die Reform in den Medien anders verkauft wird: die so genannten Altkunden müssen mit erheblichen Einbußen rechnen. Wenn Sie nun glauben, Sie könnten ihre Verluste durch eine Kündigung vermeiden, irren Sie sich. Der Gesetzgeber hat - mit dem Schnell-Schuss - eine Kündigung, vor dem Greifen der Reform, unmöglich gemacht. Denn die neue Reform des Versicherungs-Rechts gilt natürlich sofort.
Kapitallebens-Versicherungen waren bislang des Lieblingsanlage-Objekt der Deutschen. Steckt doch das Wort ,,sicher" bereits im Namen. Doch das wird sich nun schlagartig ändern. Der Garantiezins für Neuverträge wird ab 1. Januar 2015 auf 1,25 Prozent sinken. Was also tun?
Der BSZ e.V. gibt einen Tipp, wie man dennoch verlustfrei aus seinen alten Kapital-Lebensversicherungs-Verträgen aussteigen kann. Unter gewissen Umständen kann Ihr Vertrag mit Unterstützung von Fachleuten vollständig rückabgewickelt werden. Die Gerichte erlauben nämlich in bestimmten Fällen die komplette Rückabwicklung. Das heißt: Sie bekommen alle Ihre Beiträge zurück und noch die Zinsen obendrauf. Schauen Sie nicht einfach zu, wie Ihnen Ihr Erspartes weggenommen wird. Wehren Sie sich erfolgreich. Wie das geht erfahren Sie unter www.fachanwalt-hotline.eu
Es lohnt sich also für jeden, der eine Lebensversicherung besitzt über seine Möglichkeiten nach zu denken und sich für eine sachkundige Beratung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung anzuschließen.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 21.07.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.