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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

GEBAB MS Buxwind: Drohende Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 917 Wörter · 340 Aufrufe

Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind sollten handeln, bevor es zu spät ist. Möglichen Schadensersatzansprüchen droht schon ab November die Verjährung.

Der Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind wurde im November 2006 aufgelegt. Anleger konnten sich seitdem mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Die Aussichten auf stattliche Renditen haben sich jedoch nicht erfüllt. Die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 machten sich auch schnell in der Handelsschifffahrt bemerkbar. Aufgebaute Überkapazitäten sorgten für sinkende Charterraten und nach und nach gerieten etliche Schiffsfonds in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft in der Insolvenz endeten. Auch der Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind stand schon kurz vor der Insolvenz, so dass ein Betriebs- und Fortführungskonzept nötig wurde. Die Handelsschifffahrt hat sich jedoch nach wie vor nicht von ihren Problemen erholt, so dass auch viele Schiffsfonds weiterhin von Schwierigkeiten bedroht sind.

Im Fall einer Insolvenz droht den Anlegern regelmäßig der Totalverlust ihres investierten Geldes. Allerdings können sie sich auch gegen die Verluste wehren und Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. „Da sich die Anleger des Schiffsfonds GEBAB MS Buxwind seit November 2006 beteiligen konnten, müssen sie jetzt aber handeln, wenn sie mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Schon in wenigen Wochen droht die Verjährung der Forderungen. Die Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. In den Beratungsgesprächen wurden Schiffsfonds häufig als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Dass die Realität dann ganz anders aussah, haben schon viele Anleger zu spüren bekommen. Allerdings hätten sie im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken wie die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile und insbesondere das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Rechtsanwalt Kanz: „Die Erfahrung zeigt, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig ganz oder teilweise verschwiegen wurden. Daraus können Schadensersatzansprüche entstanden sein.“

Schadensersatzansprüche können auch entstanden sein, wenn die Bank ihre teilweise hohen Provisionen für die Vermittlung der Fondsanteile verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-Backs offengelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit erhält, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ GEBAB MS Buxwind anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ GEBAB MS Buxwind kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.07.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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