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GarantieHebelPlan ’08 – Klage gegen Anleger abgewiesen!

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 906 Wörter · 272 Aufrufe

Weiterer Erfolg bei der Verteidigung gegen Klage von GarantieHebelPlan ’08. Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 18.11.2016 eine Klage von GarantieHebelPlan ’08 gegen einen Anleger abgewiesen.

„Die Klageabweisung ist ein erfreuliches Signal für alle Anleger, die von GarantieHebelPlan ’08 in Anspruch genommen werden. Das Urteil in dem geführten Verfahren zeigt, dass Anleger, die Mahnbescheide oder Klagen erhalten, in jedem Fall rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen sollten, ob der behauptete Anspruch tatsächlich besteht und die Anleger die Zahlungen auch tatsächlich leisten müssen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. „Wir raten in jedem Fall ab, die Forderung ohne anwaltliche Prüfung einfach zu zahlen“, so Aylin Pratsch weiter.

GarantieHebelPlan ’08 sollte nach den Angaben des Emissionsprospekts Anlegergelder in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investieren. Den Anlegern wurden überdurchschnittliche Erträge versprochen, indem die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen können.

Die Anleger konnten ihre Einlagen entweder sofort in voller Höhe einzahlen oder ratierlich in Form eines monatlichen Ratensparplans. Gerade bei den Ratensparplänen haben Anleger teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet, die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren bespart werden sollten.

GarantieHebelPlan ’08 hat zunächst mit Mahnbescheiden versucht, bei Anlegern ausstehende Raten oder – im Falle von Kündigungen – Ausschlusskosten geltend zu machen. Nach Kenntnis der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB haben etliche Anleger, die sich gegen die Mahnbescheide gewehrt haben, daraufhin Klagebegründungen erhalten.

Zahlreiche Anleger haben umgehend nach Erhalt der Klage die Rechtsanwälte mit der Verteidigung gegen die Klage beauftragt – mit Erfolg!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern, die Mahnbescheide und/ oder Klagen von GarantieHebelPlan ’08 erhalten, umgehend rechtlichen Rat einzuholen, da die Fristen in derartigen Verfahren sehr kurz sein können. Regelmäßig ist eine Reaktion innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung erforderlich, um rechtliche Nachteile abzuwenden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger im Zusammenhang mit der Verteidigung gegen Ansprüche der Fondsgesellschaft. Darüber hinaus vertreten die Rechtsanwälte bereits geschädigte Anleger, um deren Schadensersatzansprüche unter anderem gegen Anlageberater, Gründungsgesellschaften und die Treuhandgesellschaft geltend zu machen. Hierbei haben die Rechtsanwälte auch bereits Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger der GarantieHebelPlan ’08 erwirkt. In anderen Fällen konnten Vergleiche für geschädigte Anleger der GarantieHebelPlan ’08 geschlossen werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan ’08 anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft GarantieHebelPlan ’08 kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=162c3683096c3d942aaf21bb9317cb50

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

cllb

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.11.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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