FuBus Future Business KGaA: Das Amtsgericht Dresden hat das Insolvenzverfahren über den ehemaligen FuBus Chef Jörg Biehl eröffnet.
Die Forderungen müssen bis zum 10.10.2014 angemeldet werden. Ein Hinweis von Herrn BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Frick.
Das Dresdner Insolvenzgericht hat jetzt auch das Insolvenzverfahren über das Vermögen des ehemaligen Fubus Kopfs Jörg Biehl und der Biehl Capital Partner eröffnet (532 IN 204/14). Und hat Herrn Rechtsanwalt Dr. Kübler zum Insolvenzverwalter bestellt.
Die geschädigten FuBus Anleger können bis zum 10.10.2014 ihre Forderungen anmelden. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt aus der Kanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Oliver Frick rät Betroffenen, die Chance zu nutzen: "Wir gehen zwar davon aus, dass Herr Dr. Kübler auch in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der FuBus Future Business KGaA die Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen den ehemaligen Unternehmensverantwortlichen Biehl geltend machen und die daraus folgende Quote in die Masse des FuBus Verfahrens ziehen wird, aber die Anleger könnten einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil aus der eigenen Geltendmachung des Ersatzanspruchs im Biehl Verfahren ziehen."
Die Future Business KGaA hatte Orderschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen und Genussscheine an Kleinanleger begeben. Die Anleger verloren im Zusammenhang mit der Betrugspleite der INFINUS AG alles.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft FUBUS/INFINUS anzuschließen.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
gröpköp
Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.