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friedola Gebr. Holzapfel GmbH Anleihe: Längere Laufzeit, reduzierter Zinssatz

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 559 Wörter · 389 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Längere Laufzeit, reduzierter Zinskupon – so möchte die friedola Gebr. Holzapfel GmbH die Konditionen für ihre 2012 begebene Anleihe ändern. Am 1. Oktober sind die Anleger zu einer Anleihegläubigerversammlung in Meinhard-Frieda in der Nähe von Eschwege eingeladen.

Für die geplanten Einschnitte sollen die Anleger später entschädigt werden, teilt das Unternehmen mit. Beispielsweise ist an eine Kompensation in Form von Besserungsscheinen gedacht. „Das ist aber erstmal Zukunftsmusik. Zunächst sollen die Anleger in Form von Zinsverzicht zur Sanierung des Unternehmens beitragen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Nach den Unternehmensplänen stellt sich das so dar: Die Laufzeit der Anleihe der friedola Gebr. Holzapfel GmbH (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) soll um drei Jahre bis 2020 verlängert werden. Für die Jahre 2016 bis 2018 sollen die Anleger einem deutlich reduzierten Zinskupon zustimmen. Statt der vereinbarten 7,25 Prozent p.a. soll es nur 1 bzw. 2 Prozent geben. 2019 und 2020 soll dann wieder der volle Zinssatz gezahlt werden.

Die Restrukturierung der Anleihe ist Teil eines umfassenden Sanierungskonzepts der friedola Gebr. Holzapfel GmbH, zu dem die Anleger zumindest in den kommenden Jahren ihren Teil beitragen sollen. „Auch wenn später wieder der volle Zinssatz gezahlt werden soll, müssen die Anleger zunächst einen gehörigen Teil zur Sanierung beitragen. Das Problem ist, dass niemand versprechen kann, ob das Sanierungskonzept nachhaltig greift. Insofern stellen die geplanten Änderungen der Anleihekonditionen ein gehöriges Risiko für die Anleger dar“, so Rechtsanwalt Kanz.

Bevor die Anleger über die Restrukturierungsmaßnahmen abstimmen, können sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen. „Die können von Kündigung der Anleihe bis zu Schadensersatzansprüchen reichen“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kanz. Ein Zinskupon von 7,25 Prozent p.a. sei in der aktuellen Niedrigzinsphase sehr hoch. „Ob dieser Zinssatz je realistisch war, kann geprüft werden. Ebenso ob die Anleger fehlerhaft beraten und nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt wurden. Dann kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, so Kanz.

Für die Prüfung eventueller Ansprüche aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft friedola Gebr. Holzapfel GmbH beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.09.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Cp

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