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Förderkredite und Bearbeitungsgebühren

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 618 Wörter · 478 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ e.V.

Umweltbank AG hofft bezüglich Zulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren bei Föderkrediten, dass sich die BGH-Urteile nur auf Verbraucherkredite und nicht auf Förderkredite beziehen. Es liegt noch kein BGH Urteil vor!
Obgleich die Thematik der Erstattungsfähigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren bereits seit den Bundesgerichtshofentscheidungen aus dem Jahr 2014 hinreichend und eindeutig zugunsten der Bankkunden geklärt sein sollte, vertritt die Umweltbank AG bis zum heutigen Tage noch die Auffassung, dass sie den Forderungen der Bankkunden auf Erstattung der Gebühren nicht nachkommen muss.
Hinsichtlich der Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren werden aktuell über 180 Klagen von Kunden gegen die Umweltbank AG vor dem zuständigen Amts- bzw. Landgericht in Nürnberg geführt.
Die Umweltbank sieht sich mit über 180 Klagen zur Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren konfrontiert. Diese ganz überwiegend in Zusammenhang mit dem Segment kleiner Photovoltaikanlagen.
Erstinstanzliche Urteile wurden teilweise gewonnen und teilweise verloren. Es wird erwartet, dass ein obergerichtliches Urteil die Position der Umweltbank voll bestätigt, das sich das BGH-Urteil auf Verbraucherkredite und nicht auf Förderkredite bezog. Rückstellungen wurden deshalb nicht gebildet. Unsere Ansicht: Darlehen der Umweltbank AG sind Verbraucherkredite.
Nach unserer Einschätzung geht die Umweltbank AG davon aus, dass es sich bei den angeblichen Förderkrediten nicht um Verbraucherdarlehen im Sinne der BGH-Rechtsprechung handeln soll. Nachvollziehbar begründen konnte die Umweltbank diese Rechtsauffassung bislang in keinem gegen sie geführten Verfahren.
Fachanwälte bestreiten bereits, dass die Darlehen der Umwelbank überhaupt Förderkredite sind und gehen davon aus, dass es sich um völlig normale Verbraucherkredite handelt.
Tipp: Kredite mit der Umweltbank AG überprüfen!
Kreditnehmer, die Darlehen bei der Umweltbank AG abgeschlossen haben, sollten Ihre Verträge daher unverzüglich hinsichtlich der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren fachkundig überprüfen lassen. In vielen Fällen lohnt sich ein Tätigwerden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=35c8c6c53baf83608e0730bdc4284cf6

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.09. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Steff

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