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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Finanzwissen von Kapitalanlegern - völlig unzureichend! Wozu soll das nötig sein?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 7 Min. Lesezeit · 1.482 Wörter · 400 Aufrufe

Die deutschen Verbraucherzentralen in Berlin haben Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeiesenbanken sowie Finanzberatern ein schlechtes Zeugnis wegen deren Finanzberatung ausgestellt.

Eine Anfang Dezember 2015 veröffentlichte Studie ergab, dass 95 Prozent der Anlagevorschläge, die Banken, Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken sowie Finanzberatern den Kunden unterbreitet haben, nicht zu deren Bedarf passen. Die Finazprodukte seien zu teuer, zu wenig rentabel, zu unflexibel und zu riskant.

Möglicherweise ist die Studie deswegen nicht besonders repräsentativ, weil sie auf der Auswertung von rund 800 Beratungsgesprächen in Verbraucherzentralen basiert, die deswegen geführt wurden, weil Verbraucher bereits Schutzbedarf ausgemacht haben. Bei einem Teil des reklamierten Missstands könnte es sich also um eine sich selbst erfüllende Prophezeiung handeln: Ein Kunde wendet sich an die Verbraucherzentrale, weil er sich schlecht beraten fühlt und die stellt fest: "Sie sind schlecht beraten worden."

Dessen ungeachtet sind einige Ergebnisse der Studie gleichwohl sehr interessant.

So sind 87 Prozent der empfohlenen Anlagen nicht etwa deswegen ungeeignet, weil sie zu riskant, sondern weil sie zu teuer sind.

Als zu riskant galten nur 21 Prozent. Risiko ist somit der Aspekt, der am wenigsten problematisch erschien.

55 Prozent der Kapitalanlagen wurden für zu unflexibel, 35 Prozent der Produkte als zu wenig rentabel eingestuft, als dass sie bedarfsgerecht gewesen wären.

Es ist wichtig zu wissen, dass die häufigsten Fälle nicht bedarfsgerechter Produktempfehlung auf die klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung entfiel.

Geradezu bestürzend indes ist das Wissen der Verbraucher um die einzelnen Anlageformen: Nur 18 Prozent gaben an, zu wissen, wie eine Lebensversicherung funktioniert. Das Finanzwissen ist einfach völlig unterentwickelt.

Nicht mal ein Fünftel der Verbraucher weiß, wie eine Lebensversicherung funktioniert aber mehr als 90 Prozent haben eine klassische oder gar fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung.

Ob man aus dieser Erkenntnis nun den Schluss ziehen soll, den Verbrauchern müsse mehr Finanzwissen beigebracht werden, ist fraglich, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Genau so gut könnte man ja auch fordern, die Menschen müssten sich als Elektriker qualifizieren, damit Sie beim Lampenwechsel keinen Stromschlag erleiden. Unsere Gesellschaft ist daran gewohnt Ihre Probleme und Aufträge an Spezialisten weiter zu geben. Es ist doch logisch, dass dies gerade beim Anlegen von Geld wahrgenommen wird.

Die Schwachstelle im System ist also nicht der Anleger sondern die Finanzdienstleister, ganz vorne dabei die Banken. Gerade diejenigen, die sich als die größten Abzocker und Geldvernichter hervor getan haben fühlen sich offensichtlich als eine unangreifbare Elite, die das Recht darauf hat, mit dubiosen Finanzangeboten systematisch und mit Vorsatz das Geld ihrer Opfer in die eigenen Taschen umzuleiten.

Selbst wenn die Steuerfahndung oder die Staatsanwaltschaft schon ermittelt schrecken diese feinen Herrschaften nicht davor zurück, Schadensersatzklagen und Unterlassungsaufforderungen in utopischer Höhe einzureichen. Schließlich hat man ja nichts zu verlieren. Außerdem wird versucht damit die eigene Glaubwürdigkeit wieder herzustellen und natürlich auch um Angst zu machen. Man demonstriert Macht, kauft sich teuerste Wirtschaftsanwälte, verweist auf einen angeblich zuständigen ausländischen Gerichtsstand. Selbst wenn es zum Prozess kommt, ist die Schlacht noch nicht zu Ende. Da wird getrickst und gelogen, dass sich die Balken biegen. Das Gericht wird mit scheinbar sinnlosen Beschwerden, Anträgen, Beweismitteln und Befangenheitsanträgen überflutet, so dass man schlussendlich froh ist, wenn man diesen Prozess möglichst schnell und unbeschadet überstanden hat.
Bei dem BSZ e.V. wundert man sich nicht, dass die Geldvernichter ihr einträgliches Geschäft nicht aufgeben und Jahr für Jahr Milliardenbeträge abzocken können. Dieser Zustand zeigt doch eindringlich wo das Problem liegt. Jedenfalls nicht bei den Anlegern. Das einzige was man den geschröpften Anlegern vorwerfen kann, ist ihre mangelnde Klagebereitschaft.

Bei dem BSZ e.V. hat man in einer Vielzahl von Gesprächen mit geschädigten Anlegern festgestellt, dass hier nicht nur ein großer finanzieller Schaden sondern auch ein gewaltiger immaterieller Schaden entsteht. Das Vertrauen in den Kapitalmarkt, in das Bankwesen, zu Rechtsanwälten, in die Justiz und auch in den Staat wird stark beschädigt.

Statt über seine Verluste zu jammern, oder immer weitere Verbraucherschutzgesetze zu fordern sollten die ausgeplünderten Kapitalanleger die ergaunerten Milliardenbeträge zurückfordern. Denn der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

Es ist an der Zeit dubiosen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt das Handwerk zu legen und auch darüber nachzudenken, wie Opfer von Kapitalanlagebetrügereien entschädigt werden können. Es sind aber nicht nur die Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt die sich als Geldvernichter einen Namen machen, sondern auch Banken, Sparkassen und Finanzvertriebsgesellschaften. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr einige hunderttausend Deutsche Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt, kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparente Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden. Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.

Den geschädigten Anlegern rät der BSZ e.V. niemals selbst an die Personen oder Institutionen die in den Vorgang involviert sind heranzutreten. Sie sollten weder Polizei noch Rechtsanwalt spielen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Vermittlern. Sie beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich nicht durch Versprechungen hinhalten. Machen Sie sich schlau, ob es bereits eine Gemeinschaft geschädigter Anleger gibt. Wenn ja, achten Sie darauf, dass hier mehrere Kanzleien eingebunden sind. Die Frage, ob und wann und wo und gegen wen eine Strafanzeige erstattet wird, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ausführlich besprechen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft „Anlage gescheitert – was nun?“

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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