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FHM Fondshaus München: Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 710 Wörter · 329 Aufrufe

Mit besten Renditechancen bei hoher Sicherheit bewarb das FHM Fondshaus München den Fonds Sachwertportfolio 1, den es Anfang 2013 auf den Markt brachte. Nur wenige Monate später ist das Emissionshaus zahlungsunfähig. Doch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde vom Amtsgericht München am 3. November 2015 mangels Masse abgelehnt.

Dem Amtsgericht München lagen gleich zwei Anträge auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die FHM Fondshaus München vor – der Eigenantrag und der eines Gläubigers. Doch mangels Masse kommt es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Az.: 1506 IN 2457/15 bzw. 1506 IN 2287/15). Für die Gläubiger bedeutet dies, dass sie noch nicht mal auf die Befriedigung eines Teils ihrer Forderungen durch das Insolvenzverfahren hoffen können.

Der geschlossene Fonds Sachwertportfolio 1 investierte die Gelder der Anleger zum überwiegenden Teil in Immobilien und Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien. Zusammen mit der Aussicht auf hohe Renditen und großer Sicherheit hörte sich das für viele Anleger durchaus nach einer nachhaltigen Investition an. Wie nachhaltig die Beteiligung für die Anleger tatsächlich ist, wird sich noch zeigen müssen.

Als eigenständige Gesellschaft dürfte der Fonds nicht direkt von der Insolvenz des Emissionshauses betroffen sein. Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann die Fondsgesellschaft allerdings auch nicht auf Unterstützung durch das Mutterhaus bauen. „Die Sorgen der Anleger können aufgrund dieser Entwicklung durchaus berechtigt sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi. Daher empfiehlt er besorgten Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Dazu kann auch die Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz zählen.

Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi: „Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung der Anleger über die Risiken der Geldanlage. War diese Aufklärung unzureichend oder blieb sogar aus, kann Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend gemacht werden.“

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft FHM Fondshaus München.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
cp

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