Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der ERGO Lebensversicherung AG – Vorfälligkeitsentschädigung zurück.
Nach dem erfolgreichen Widerruf eines Immobiliendarlehens muss die ERGO Lebensversicherung AG einerm Ehepaar der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung und Zinsen zurückzahlen. Außerdem haben die Kläger Anspruch auf einen Nutzungsersatz in Höhe von ca. 2000 Euro.
Besonders die Formulierung, dass die Widerrufsfrist beginnt,
nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB ( z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.
ist nicht eindeutig und entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen“, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Karl-Heinz Steffens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Den Argumenten der Bank, dass die Widerrufsfrist bereits abgelaufen und das Widerrufsrecht verwirkt bzw. rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden sei, folgte die Rechtsprechung nicht.
Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung sei die Widerrufsfrist nicht angelaufen, so dass der Widerruf auch knappe sieben Jahre später immer noch fristgerecht erfolgt sei. Außerdem sei das Widerrufsrecht weder verwirkt nicht rechtsmissbräuchlich ausgeübt worden.
Denn durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung habe die Bank die Situation selbst herbeigeführt und könne sich daher nicht auf schutzwürdiges Vertrauen berufen. Die Klägerin habe daher nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung, sondern auch auf einen Nutzungsersatz.
Zwischen 2002 und 2010 haben viele Banken, Sparkassen und Lebensversicherungen bei Immobiliendarlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Diese Darlehen können in vielen Fällen auch heute noch widerrufen werden, selbst wenn sie unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung bereits vorzeitig abgelöst wurden.
Allerdings ist der Widerruf dieser Altverträge nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Diese Frist können Verbraucher aber noch nutzen und den Widerruf erklären.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
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