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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei den Sparkassen in Deutschland

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 740 Wörter · 394 Aufrufe

Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag bei einer Sparkasse abgeschlossen haben, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihnen hierbei eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde:

• Ist auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft, ermöglicht Ihnen dies den sofortigen Ausstieg aus Ihrem Darlehensvertrag.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf die Bank in diesem Fall nicht verlangen. Eine Umschuldung zu den aktuell sehr niedrigen Zinsen eröffnet ein hohes Sparpotenzial.

• Obwohl jede einzelne Sparkasse grundsätzlich ein eigenständiges Institut ist, haben so gut wie alle Sparkassen bei der Vermittlung von Darlehensverträgen die Widerrufsbelehrungen ihres jeweiligen Sparkassenverbandes verwendet.

• Diese Widerrufsbelehrungen gleichen sich deutschlandweit.

Die Folge: In vielen Widerrufsbelehrungen der Sparkassen finden sich stets die gleichen Fehler.

• Für viele der verwendeten Formulierungen existiert bereits Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.

Fast alle Widerrufsbelehrungen der Sparkassen waren bereits Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Dabei wurden zahlreiche Urteile im Sinne der Verbraucher gefällt. Von diesen Urteilen können Sie profitieren. Enthält auch Ihre Widerrufsbelehrung eine der vielen Formulierungen, zu denen bereits verbraucherfreundliche Urteile ergangen sind, können Sie sich selbstverständlich auf diese Urteile berufen.

In einigen Fällen hat sogar der BGH den Belehrungen der Sparkassen bereits die Wirksamkeit abgesprochen – hier ist die Rechtslage eindeutig.

Sparkasse erkennt Rechtslage oft dennoch nicht an

Trotz eindeutiger Rechtslage weigern sich viele Sparkassen, den Widerruf Ihrer Kunden zu akzeptieren und diese aus Ihren Darlehensverträgen zu entlassen.

Für das Vorgehen der Sparkassen im Falle eines Widerrufes gibt es sogar interne Verhaltensregeln.

In diesen Fällen sollten Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Erfahrungen bei Kreditverträgen mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Dieser wird der Sparkasse unter Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung die Rechtslage erörtern. Die Sparkasse weiß dann, dass Sie auch mit einer Klage rechnen muss, falls sie sich weiterhin der Erfüllung Ihrer Ansprüche widersetzt. Dies ist oftmals Motivation genug, um ein Einlenken der Sparkassen zu erwirken. Leider kommt es aber immer noch zu vielen Klagen.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.11. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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