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Motor/Verkehr Für Wirtschaftsjournalisten

Fehler bei der Finanzierung lassen Autofahrer aufhorchen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 3 Min. Lesezeit · 634 Wörter · 306 Aufrufe

Als ob der Abgasskandal für VW und weitere Autokonzerne nicht schon ärgerlich genug wäre, drohen jetzt weitere Unannehmlichkeiten für die Autobauer und damit einhergehend positive Entwicklungen für alle geschädigten Verbraucher. Fehlerhafte Kreditverträge machen es Kunden jetzt wohl möglich ihre Finanzierung sofort aufzukündigen und ihr Auto ganz einfach wieder zurückzugeben.

Der Abgasskandal, bei dem publik wurde, dass Angaben zu Abgaswerten bei VW und anderen Marken manipuliert worden waren und Autos somit deutlich mehr Schadstoffe ausstießen, als in den Papieren vermerkt, erschütterte die Autobranche und besonders den VW-Konzern bis in Mark und Bein. Teure Nachrüstungen, Schadenersatzforderungen, Imageverlust und die die Sorge, dass viele Betroffene ihre Autos zurückgeben wollen machten dem Autobauer berechtigt Angst.

In dieser ohnehin schon schwierigen Situation für die Automobilbauer ist jetzt noch ein weiterer Umstand publik geworden, der es möglich macht, von Kauf- und Finanzierungsverträgen bei den Marken VW, Skoda, Seat und Audi zurückzutreten und somit das Problemauto schnell wieder loszuwerden. Betroffen sind hier Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 bei der Herstellerbank geschlossen wurden. Möglich macht dies ein eklatanter Bankenfehler. Zwingend notwendige Informationen wurden den Kunden vorenthalten, wichtige Angaben fehlten trotz gesetzlicher Verpflichtung in Teilen von Verträgen und verwirrende und widersprüchliche Angaben machten das Chaos schließlich perfekt.

Bei so mangelhaften Verträgen steht es dem Kunden frei, den abgeschlossenen Kreditvertrag zu kündigen. Nutzt er diese Möglichkeit bekommt er bereits gezahlte Raten zurück, muss unter Umständen den Wertverlust ausgleichen, kann im Gegenzug aber auch das Auto wieder zurückgeben. Und gerade dieser Umstand dürfte zahlreichen Fahrern der vom Skandal betroffenen Autos wie gerufen kommen, denn so werden sie ihr fehlerhaftes Auto los und bekommen ihr Geld zurück. Besonders günstig sieht die Situation für alle aus deren Vertrag nach dem 13. Juni 2014 geschlossen wurde, denn hier trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die es möglich macht, dass der Verbraucher einen etwaigen Wertverlust des Wagens durch gefahrene Kilometer finanziell nicht ausgleichen muss und so wirklich ohne finanziellen Schaden aus dem Vertrag aussteigen kann.

„Eine Überprüfung der Kreditverträge bei denjenigen Autokäufern, deren Wagen vom Abgasskandal betroffen sind, macht auf jeden Fall Sinn“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Hier besteht in vielen Fällen die Möglichkeit nicht noch weiter unter den Folgen des Skandals leiden zu müssen und sein Geld zurückzubekommen“.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bundesweit Autobesitzer, deren Wagen von den Manipulationsvorgängen des Abgasskandals betroffen sind und deren Auto der Marke VW, Skoda, Seat oder Audi über die Herstellerbank finanziert wurde. Dass die Verträge anderer Banken ebenfalls Fehler enthalten ist nicht auszuschließen. So wurden unlängst Mängel bei den Verträgen der Santander Bank publik, deren Auswirkungen nicht minder gravierend sind.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt kostenlos prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für die Kündigung des Kreditvertrages vorliegen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autofinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

cp

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu www.anwalts-toplisten.de

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