EURO GRUNDINVEST: DROHENDE ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT - MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER
Anleger von Genussrechten der Euro Grundinvest AG werden in einem Schreiben vom 18.11.2015 vom neuen Vorstand Sven Donhuysen zur Rückzahlung erhaltener „Vorabauszahlungen“ aufgefordert, die den Anlegern allerdings als Zinsen dargestellt wurden. Offen wird in den Anschreiben davon gesprochen, dass bei der Euro Grundinvest AG von einer „drohenden Zahlungsunfähigkeit“ auszugehen sei.
Um eine Insolvenz zu verhindern, sollen die Anleger nun im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen erhaltene Zinsen zurückzahlen. Die wirtschaftliche Lage habe Ausschüttungen aus Gewinnen nie zugelassen. Ebenfalls sehr offen wird die Schuld an der wirtschaftlichen Misere den Unterzeichnern der Emissionsprospekte sowie Malte Hartwieg, dem Geschäftsführer und ehemaligem Inhaber der Vermittlungsplattform dima24, gegeben.
„Die Anleger werden nicht nur aufgefordert, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, sondern dies auch noch innerhalb einer kurzen Frist bis zum 30. November. Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte sollten sich die Anleger jedoch nicht unter Druck setzen lassen. Möglicherweise ist die Rückforderung der Ausschüttungen gar nicht gerechtfertigt. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine derartige Rückforderung nur möglich, wenn dies in den Genussrechtsbedingungen eindeutig und verständlich geregelt ist. Wurden die Ausschüttungen als Zinsen bezeichnet, dann bestehen gute Möglichkeiten, der Zahlungsaufforderung zu begegnen, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert.
Die Rückzahlung der Ausschüttungen ist aber nicht die einzige Sorge der Anleger. Sollte tatsächlich die Insolvenz eintreten, droht ihnen der Totalverlust ihrer Kapitalanlage.
Nach Ansicht der Kanzlei Brüllmann kommen Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Unternehmens- und Prospektverantwortlichen in Betracht. Malte Hartwieg ist kein unbeschriebenes Blatt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn und stellte bereits umfangreiche Vermögenswerte sicher“, erklärt Rechtsanwalt Seifert. Erst Anfang des Jahres führte die Spur verschwundener Anlegergelder nach Liechtenstein. Dort wurden Depots mit rund zehn Millionen Euro in Gold und Schweizer Franken eingefroren.
„Es besteht der Verdacht, dass es sich dabei um Anlegergelder aus den Euro Grundinvest Fonds handeln könnte“, so Rechtsanwalt Seifert.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der Interessengemeinschaft EURO GRUNDINVEST.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
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brüllseif
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