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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Es muss Schluss damit sein, dass jedes Jahr Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 12 Min. Lesezeit · 2.458 Wörter · 412 Aufrufe

Jedes Jahr fallen einige Hunderttausend Deutsche auf „absolut sicherere“ Kapitalanlagen herein. Ihnen werden Schrott-Immobilien, unternehmerische Beteiligungen, Fondsbeteiligungen, Wind-, Strom-, Holz - Fonds angedreht. Sie zahlen maßlos überhöhte Provisionen und vertrauen dabei blind den Finanzberatern.

Den enormen Risiken bis zum Totalverlust stehen oft äußerst fragwürdige Renditechancen gegenüber, die zudem mitunter durch saftige Gebühren zusätzlich reduziert werden. Bei vielen Anlageskandalen mit tausenden Geschädigten, vermittelten die Berater ihren Kunden den Eindruck es mit einer soliden und langfristigen Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet tun zu haben. Die Möglichkeit eines Totalverlustrisikos wird bewusst verschwiegen oder klein geredet.

Der Kleinanleger geht in der Regel zu seiner Bank und lässt sich dort beraten, wie er sein Geld gewinnbringend anlegen kann.

In der Regel läuft es dann darauf hinaus, dass nur Produkte angeboten werden, die von dieser Bank auch vertrieben werden. Der Kunde „entscheidet“ sich dann für einen Investmentfonds oder wenn es hoch kommt für eine Aktie oder eine Anleihe.

Die Alternative ist das Angebot bzw. die Werbung eines Finanzvertriebs. Hier gilt, wer am lautesten schreit und am meisten Geld für Werbung raushaut, die höchsten Provisionen für den Vertrieb zahlt, greift die meisten Kunden ab. So werden alle Werberegister gezogen bis man auch noch im allerletzten Kaff seine Duftmarke gesetzt hat.

• Der Anleger stellt also einem Unternehmen sein Geld zur Verfügung in der Hoffnung, dass es sich vermehrt. Warum kommt er nicht auf die Idee mit seinem Geld ein eigenes Unternehmen zu gründen oder ein bestehendes Unternehmen zu kaufen. Der Grund: Er traut sich selbst nicht zu, Gewinne zu erwirtschaften, ist aber bereit zu glauben, dass ein Anderer, den er noch nicht einmal kennt- ihm sein Geld vermehren wird. Ein fataler Irrtum, wie sich oft zeigt!

Anleger sind bereit Ihr Geld in Bäume in exotischen Ländern zu investieren und verlieren dabei reihenweise ihr Geld. Das Geschäftsmodell mit dem die Green Planet AG ihre Anleger lockte, versprach eine nachhaltige ökologische Investition, die auch noch Rendite abwerfen sollte. So beteiligten sich die Anleger im guten Glauben an Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Der Haken: Ihr Geld kam offenbar überhaupt nicht dort an. Der ehemalige Chef der inzwischen insolventen Green Planet AG muss für sechs Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Das Landgericht Frankfurt verurteilte ihn zu dieser Haftstrafe. Der heute 73-Jährige hatte rund 700 Anleger um ca. 20 Millionen Euro betrogen.

Warum kaufen diese Leute keinen Wald oder einen Acker in Deutschland?

Der Adel macht das schon über Generation so und fährt dabei, wie man sehen kann, keine Verluste ein. Wald und Boden vermehren sich nicht, sie sind ein knappes Gut mit sicherer Wertsteigerung.

• Essen und Trinken ist für die meisten Anleger zwar ein Bedürfnis, aber als Anlage völlig fremd. Weine können zum Beispiel eine super Anlage sein. Warum sich also nicht an einem Weingut beteiligen?

• Banken bieten Kleinanlegern Unternehmensanleihen von Unternehmen an, denen ihr eigenes Haus den Kredit verweigert hat. Dem Kleinanleger wird das aber verschwiegen und als profitabel Anlagemöglichkeit offeriert.

• Warum sucht sich der Anleger nicht selbst seine Beteiligung an einem Unternehmen aus?

• Kaum ein Kleinanleger nutzt sein Hobby oder seine Leidenschaft auch zur Kapitalanlage. Stichwort: Kunst, Autos, Uhren, Wein, usw. Wer es richtig anpackt kann hier wirklich Traumrenditen erzielen.

• Auch Immobilien sollte man selbst aussuchen und selbst kaufen. Es muss nicht das Superobjekt in Berlin, New-York oder London sein, es kann auch das Haus in der Nachbarschaft sein.

Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur etwa 10% der Bevölkerung.

Der BSZ e. V. glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann. Kein Anlageberater ist klüger als seine Kunden! „Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Es ist die Finanzbranche die vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden geschützt werden sollte“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.

• Es ist nicht die Aufgabe des Staats, seinen Bürgern vorzuschreiben wo und wie sie ihr Geld anlegen. Sehr wohl ist es Aufgabe des Staates die Milliardenfache Vermögensvernichtung durch miese Finanzprodukte, verlogene Finanzberatung, mafiose Finanzstrukturen und eine Anlegerfeindliche Rechtsprechung zu beenden. Dazu gehört aber auch, dass die Regierung die unheimliche Nähe zur Finanz- und Versicherungsbranche beendet. Statt die Bürger zu animieren, Privat vorzusorgen, sollte sie wieder das staatliche Rentensystem stärken und künftig darauf verzichten in die Rentenkasse zu greifen!

Es ist an der Zeit dubiosen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt das Handwerk zu legen und auch darüber nachzudenken, wie Opfer von Kapitalanlagebetrügereien entschädigt werden können. Es sind aber nicht nur die Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt die sich als Geldvernichter einen Namen machen, sondern auch Banken, Sparkassen und Finanzvertriebsgesellschaften.

Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt, kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparenten Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden. Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.

Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.

Natürlich wird die Mehrzahl der Anbieter in der Finanzbranche seriös arbeiten, aber es gibt leider auch andere Vertreter dieser Zunft und nur die haben wir hier gemeint!

• Gerade die seriösen Initiatoren von Kapitalanlagen sind doch sicher auch an einem intakten Anlegerschutz in Deutschland interessiert. Es ist der Reputation eines Unternehmens sicher nicht dienlich, wenn es mit den Machenschaften einiger Wirtschaftskrimineller ständig konfrontiert ist. „Es lohnt sich also den Anlegerschutz aktiv und tatkräftig zu unterstützen“ sagt der Vorstand des BSZ e.V.

Sollten Sie Opfer eines unseriösen „Anlagegeschäfts" geworden sein, hier wird Ihnen geholfen.

Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios, Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen, Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.

Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind bei den Vertrauensanwälten der BSZ bestens aufgehoben und bekommen eine erste fundierte Einschätzung.

Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde, handelte

• Die Aussicht, innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft geschädigter Anleger mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können sich gerne einer von ihnen gewählten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Besonders frustrierend für geschädigte Kapitalanleger ist, wenn sie im Rahmen von Sanierungskonzepten und Insolvenzen geschlossener Beteiligungen mit der Rückforderung der bereits vor Jahren vereinnahmten Ausschüttungen konfrontiert werden. Immer öfter werden diese Ansprüche durch Inkassoinstitute geltend gemacht. Banken, Fonds- und Vertriebsgesellschaften wollen damit offensichtlich die Zahlungsbereitschaft der betroffenen Anleger steigern.

Immer mehr geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten und verzichten darauf ihr Geld zurückzuholen.

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durch zu setzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, das der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solidarservice“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist.

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden!

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen Sie dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe lediglich einen Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.

Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten.

Der mit dem Fall betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches Sie dann annehmen oder ablehnen können. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen - die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Fazit:

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, können Sie gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

• Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

• Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

• Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen. Und wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des - Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen

https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de

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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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