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Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG: LombardClassic2-Anleger werden hingehalten: Beteiligungsgesellschaft verzögert Auszahlungen; Rechtliche Möglichkeiten für Anleger

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 993 Wörter · 390 Aufrufe

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte meldet, vertröstet die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LombardClassic 2) seit Monaten Anleger und zahlt fällige Einlagen nicht zurück.

Die stillen Beteiligungen der Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG endeten nach dem Gesellschaftsvertrag 36 Monate nach dem Datum der Begründung der stillen Gesellschaft. Obwohl Anleger teilweise bereits in 2014 schriftlich darüber informiert wurden, dass ihre Einlage nebst Gewinnbeteiligung zur Auszahlung kommt, werden Anleger seither von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hingehalten.

Begründet wird die „Verzögerung“ u.a. damit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFIN) der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg (Darlehensnehmerin der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) am 4. Dezember 2015 eine Abwicklungsanordnung betreffend einzelne Pfanddarlehensverträge erteilt habe. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg hatte Pfanddarlehen ausgereicht, welche durch Pfandobjekte („Pfänder“) besichert wurden. Soweit die Besicherung durch Inhabergrundschuldbriefe / Inhaberpapiere erfolgte, handelte es sich nach Ansicht der BaFIN um erlaubnispflichtige Bankgeschäfte.

Die Verwertung der Pfandobjekte, so die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG habe sich insgesamt verzögert, was dazu führe, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihrerseits keine Zahlungen an die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG leisten könne.

Vor dem Hintergrund, dass seitens der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG immer wieder hinhaltende Schreiben an die Anleger versandt werden, stellt sich die Frage, ob und wann die seitens der Anleger im Rahmen der von diesen gezeichneten stillen Beteiligungen zur Verfügung gestellten Gelder tatsächlich zurückgezahlt werden.

Größten Anlass zur Sorge geben die Ausführungen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an Anleger im Schreiben vom 23.12.2015, dass für den Fall einer „Schlussverkaufssituation“ hinsichtlich der Pfandobjekte auch ein Schaden der Anleger nicht ausgeschlossen werden könne.

„Soweit Anlegern fällige Rückzahlungsansprüche zustehen, sollten diese umgehend geltend gemacht werden“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Henning Leitz. Daneben besteht die Möglichkeit, gegen Vermittler / Berater vorzugehen, wenn diese über die Risiken des empfohlenen Anlagemodells nicht ordnungsgemäß aufgeklärt haben. Die Kanzlei CLLB empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft“ anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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