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Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG - Insolvenzverwalter fordert Anleger zur Rückzahlung auf.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 414 Wörter · 343 Aufrufe
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Der Insolvenzverwalter der Fondgesellschaft Erste Juragent GmbH & Co. Prozesskostenfonds KG hat Ende des Jahres 2014 Anleger des Fonds zur Rückzahlung der in den Jahren 2005 - 2007 erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von jeweils 6 Prozent der Einlage und der Teilauszahlung der Nominalbeteiligung aufgefordert.

Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit hat daraufhin für ihre Mandanten die Erfolgsaussichten geprüft und geht von einer realistischen Möglichkeit zur Verteidigung gegen die Forderung aus.

,,Dies deswegen, weil der Insolvenzverwalter zur Begründung hinsichtlich der Rückforderung der Nominalbeteiligung auf § 134 InsO abstellt, wonach eine unentgeltliche Leistung zurückgefordert werden kann. Der Insolvenzverwalter bewertet die Teilauszahlung somit als unentgeltliche Leistung. Diese dürfte aber wegen Zeitablaufs überhaupt nicht mehr anfechtbar sein.

Hinsichtlich der Rückforderung der Ausschüttungen stellt der Insolvenzverwalter auf § 172 IV HGB ab und stellt fest, dass die Ausschüttungen eine Einlagenrückgewähr darstelle. Diese Annahme ist unserer Einschätzung nach nicht begründet. Denn bei der von der Fondsgesellschaft gezahlten Ausschüttung handelt es sich gerade nicht um eine Einlagenrückgewähr, sondern um eine vertraglich geschuldete Zusatzleistung.

Dies ergibt sich aus dem Emissionsprospekt, wonach die bis zum Jahr 2008 ausgereichten Ausschüttungen als Garantieausschüttungen bezeichnet werden. Die Anleger hatten somit einen vertraglichen Anspruch auf Erhalt der Ausschüttungen, den die Fondsgesellschaft auch erfüllt hat. Daher besteht nun aber nach unserer Einschätzung nach kein Anspruch, die vertraglich geschuldete Leistung nach 6 Jahren zurückzufordern und darüber hinaus auch noch die Zahlungsforderung mit einem Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verbinden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der bereits zahlreiche Anleger der Juragent Fonds betreut.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Juragent beizutreten.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 29. 01.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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