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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot: Ausschüttungen zurückzahlen?

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 5 Min. Lesezeit · 997 Wörter · 288 Aufrufe

Anleger des Fonds wurden zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB rät ihren Mandanten, nicht zu zahlen.

Mit Schreiben vom 29.06.2016 flatterte Mandanten von CLLB eine weitere Hiobsbotschaft ins Haus: die krisengeschüttelte Fondsgesellschaft meint, Ausschüttungen zurückfordern zu können, weil die Ausschüttungen nicht aus Gewinnen stammten und daher eine Einlagerückgewähr darstellen würden.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch wurde von einem Anleger gebeten, die Rechtslage zu prüfen. Er kam zu einem anderen Ergebnis als die Fondsgesellschaft und sieht nach den Formulierungen im Gesellschaftsvertrag keine Anspruchsgrundlage für eine Rückforderung der Ausschüttungen. Er hat seinen Mandanten insoweit geraten, die Ansprüche zurück zu weisen und dies zu begründen.

Die Rechtsanwälte gehen davon aus, gute Argumente zu haben, warum die Ausschüttungsrückzahlung nicht beansprucht werden kann.

"Die wenigsten Anleger können die Rechtslage selbst beurteilen, viele würden aus Unsicherheit ein weiteres Mal zahlen und so einen vollständigen Verlust ihres Geldes erleiden", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Etliche Anleger haben darüber hinaus bereits Prozesse gegen Banken geführt, die ihnen den Erwerb des unseligen Schiffsfonds empfohlen hatten, ohne dabei über die mit einer solchen Kommanditbeteiligung einhergehenden Risiken aufzuklären. Das Risiko, dass Ausschüttungen unter Umständen nach Jahren wieder zurückzuzahlen sein können, was hier nach persönlicher Auffassung von Rechtsanwalt Bombosch nicht der Fall ist, gehört z. B. nach einhelliger Rechtsprechung zu den Risiken, über die ein Anleger vor Zeichnung hätte informiert werden müssen. War dies nicht der Fall, so bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung, die darauf gerichtet sind, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben. Er erhält sein Geld zurück und übertragt die Rechte an der Beteiligung an die damals beratende Bank.

Ein weiterer Weg, eine solche Rückabwicklung zu erreichen, kann sich ergeben, falls es die Bank unterlassen hat, über von ihr für die Vermittlung der Kapitalanlage erhaltene Rückvergütungen aufzuklären. Auch in einem solchen Fall kommt eine Pflichtverletzung in Betracht, auf die ein Rückabwicklungsverlangen gestützt werden kann.

Größtes Problem für die Anleger bei der Durchsetzung derartiger Ansprüche dürfte die absolute Verjährung derartiger Ansprüche sein: auf den Tag genau zehn Jahre nach der Unterschrift des Anlegers auf dem Zeichnungsschein tritt die absolute Verjährung ein und etwaige Schadensersatzansprüche lassen sich faktisch nicht mehr durchsetzen.

Zumindest aber was die Forderung der Fondsgesellschaft auf Rückforderung der Ausschüttungen angeht, geht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt davon aus, dass die Anleger sehr gute Karten haben, diese Zahlung nicht leisten zu müssen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-Fonds Nr. 117 DS Patriot kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

cllb

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.10.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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