Die Finanzplanung für die zweite Lebenshälfte ab 60+
Finanzplaner für die zweite Lebenshälfte ab 60+ bei Steuern, Recht, Finanzen, Schwerbehinderung und Patientenverfügung
Die Finanzplanung für die zweite Lebenshälfte ab 60+ bei Steuern, Recht und Finanzen ist für Senioren besonders wichtig. Hat man genug Geld für den zweiten Lebensabschnitt? Wie legt man sein Geld an? Darf man neben der Rente arbneiten? Muss man für die Rente Steuern bezahlen?
Soll ich länger arbeiten? Was bringt die Arbeit über die Regelaltersgrenze hinaus? Was bringt der Zuschlag von 0,5 % auf die Rente?
Hat man genug Geld für den zweiten Lebensabschnitt?Was ist die dynamische Rente? Was ist der Ertragsanteil bei der privaten Rente aus Versicherungen?
Wie legt man sein Geld an? Bank oder Sparkasse? Kopfkissen? Was bedeutet die Abgeltungssteuer?
Darf man neben der Rente arbeiten? Wieviel darf man arbeiten udn wievil verdienen?
Muss man für die Rente Steuern bezahlen? Wie geht das mit der Steuererklärung? Was sagt das Alterseinkünftegesetz aus?
Wie sieht es mit der Krankenkasse aus? Gesetzlich oder privat versichert?
Muss man im Ruhestand die Versicherungen prüfen? Welche sollte man haben?
Wie sorgt man gut vor bei Vollmachten für die Bank, die Gesundheit und für den Notfall?
Muss man den Nachlass regeln? Lohnt eine Sterbeversicherung für das Begrebnis?
Was bringt ein Antrag auf Schwerbehinderung? Wie hoch ist der Grad der Behinderung bei meinen Gebrechen? Was bringt ein Grad der Behinderung von 30 bei der Steuer?
Diese Vielzahl von Fragen werden vom Rechtsanwalt für Seniorenrecht beantwortet. Senioren und/oder deren Angehörige können sich gerne an die vom BSZ e.V. gegründete Interessengemeinschaft Seniorenrecht wenden. Die Rechtsanwälte dieser Interessengemeinschaft werden ihnen bei vielen Gelegenheiten helfen können.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.