Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG verliert. Im Wettbewerbsprozess.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte berichten kritisch. Wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass Anleger schlecht informiert wurden. Das sollte verboten werden. Mit einer gerichtlichen Verfügung. Die erging. Und jetzt aufgehoben wurde. Das Gericht folgte der Begründung der Anlegeranwälte. Eine Richtigstellung von dem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.
Es war einmal... . Frei nach Grimm's Märchen. Als die Göttinger EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG die kritische, warnende Stimme der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Anlegeranwälte verbieten lassen wollte.
Gerichtlich. Und zunächst bekamen die Recht. Bis die Anlegeranwälte diese Entscheidung angefochten haben. Mit Erfolg.
Das Hamburger Landgericht hatte den Rechtsanwälten zunächst verboten, eine ganze Reihe von Aussagen zu treffen. Die sie getroffen hatten, um Anleger zu warnen.
Bezeichnenderweise hatten die Anlegeranwälte nur die Aussagen der EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG aus einem Rechtsstreit mit der Verkäuferin der beiden Zielgesellschaftem der österreichischen ETANAX Holding GmbH, aufgenommen. Und wiedergegeben.
Das hat das erkennende Gericht jetzt gewürdigt. Und wesentliche Teile der Verbotsverfügung aufgehoben. Und damit gleichzeitig, findet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper, zu erkennen gegeben, dass die EEV AG falsch informiert hat.
Und natürlich berichten die Medien, die diese Verfügung gefeiert haben, zunächst, nicht über die Aufhebung dieser Verbotsverfügung. Das hat Gründe. Es gibt Verbindungen zu diesen sauberen Medien, das hat der Norddeutsche Rundfunk schon thematisiert. Eine spannende Sache. Die einen tiefen Einblick in den Grauen Kapitalmarkt, wie man es nicht macht, gewährt; meint Gröpper.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte GRÖPPER KÖPKE vertreten mittlerweile mit Abstand die meisten EEV Betroffenen. Nachdem sie den entscheidungserheblichen Sachverhalt monatelang recherchiert haben.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Sie können in Berufung gehen. Aber das sehen die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte gelassen. Das Urteil ist gut gemacht.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft " EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.07. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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