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Deltoton GmbH: Zum Totalverlust jetzt auch die Nachschusspflicht - Anleger sollen zahlen

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 485 Wörter · 542 Aufrufe

Für viele Anleger der Deltoton GmbH (vormals Frankonia-Gruppe) gibt es derzeit böse Überraschungen. Anstelle der langersehnten Mitteilung über ein auszuzahlendes Guthaben werden aktuell zahlreiche Anleger der Deltoton GmbH per Post zur sofortigen Zahlung erheblicher Beträge aufgefordert. Nach erfolgter Zahlung bestünden - so die Deltoton GmbH - dann keine wechselseitigen Ansprüche mehr.

Totalverlust und Nachschusspflicht

Über die Deltoton GmbH (ehemals Frankonia Direkt AG, Frankonia Wert AG und Frankonia Sachwert AG) und ihre verlustreichen Geschäfte hat der BSZ e.V. und die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte bereits hinlänglich berichtet. Nunmehr läutet die Deltoton GmbH den nächsten Akt in diesem unwürdigen Spiel ein: Anleger, die ihre Beteiligungen mit Wirkung zum 31.12.2011 ordentlich gekündigt haben oder denen beispielsweise aufgrund Zahlungsverzugs seitens der Deltoton GmbH (außerordentlich) gekündigt wurde, erhalten in diesen Tagen Post, mit welcher die sog. Auseinandersetzungsguthaben mitgeteilt werden. Von Guthaben kann in vielen Fällen aber keine Rede sein. Vielmehr werden die geschädigten Anleger unmissverständlich zur Zahlung mitunter hoher Geldbeträge aufgefordert.

Nach der von Deltoton vorgelegten Berechnung sollen die betroffenen Anleger also nicht nur ihre gesamten, in die atypisch stillen Beteiligungen investierten Ersparnisse verloren haben; darüber hinaus sollen sie weitere Zahlungen an die Anlagegesellschaft leisten. Beinahe zeitgleich, am 11.02.2013, hat die Deltoton GmbH ihre Kunden-Hotline eingestellt. Künftig können Anleger ihre berechtigten Fragen nur noch schriftlich bzw. per Mail stellen und sollen sodann ,,kurzfristig" schriftliche Antworten erhalten. Man darf gespannt bleiben.

Abrechnungen unbedingt prüfen lassen

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Anlegern, die Mitteilungen über angebliche Negativsalden nicht kritiklos hinzunehmen, sondern einer näheren Überprüfung zu unterziehen. Insoweit fällt auf, dass die Deltoton GmbH in keinem der hier bekannt gewordenen Fälle einen belastbaren Nachweis über die einzelnen Positionen den Abrechnungen vorlegt. Nach den Vorstellungen der Verantwortlichen der Deltoton GmbH sollen die Anleger also ohne jeden Nachweis erhebliche Zahlungen leisten. Dies vor dem Hintergrund, dass die Mitteilungen der Deltoton GmbH das Ergebnis einer Beteiligungsdauer von wenigstens 10 Jahren beinhalten. Nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen haben die betroffenen Anleger aber umfassende Einsichts- und Kontrollrechte, die es ermöglichen, die Geschäftsunterlagen einschließlich der Jahresabschlüsse zu sichten, um so die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Für diese umfangreiche Tätigkeit sind die Anleger in aller Regel auf die Unterstützung von Experten angewiesen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Deltoton" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=03e4495c1635743bf4bd26519cff34b5

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 08.04.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.
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Original-Inhalt von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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