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DCM Immobilienfonds: Fuggerstadt-Center-Augsburg verkauft - Anlegern drohen Verluste

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 2 Min. Lesezeit · 407 Wörter · 291 Aufrufe
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Logo des BSZ e.V. · Foto: BSZ® e.V.

Das Fuggerstadt-Center in Augsburg wurde offenbar verkauft. Anlegern drohen Verluste. Das Fuggerstadt-Center Augsburg aus dem gleichnamigen insolventen DCM-Immobilienfonds hat offenbar den Besitzer gewechselt.

Wie ,,Fonds professionell" berichtet, wurde das Gebäude an einen britischen Investor verkauft. Angaben zum Verkaufspreis wurden nicht gemacht. Allerdings soll er nicht reichen, um die Verbindlichkeiten des Fonds zu decken. Für die Anleger zeichnet sich also ein Verlustgeschäft ab. Weitere Ausschüttungen wird es wohl nicht geben.

Das Einkaufszentrum am Augsburger Hauptbahnhof steckte schon längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Anleger erhielten schon seit einigen Jahren keine Ausschüttungen mehr. 1300 Anleger hatten rund 41 Millionen Euro in den Fonds investiert. Im Mai 2012 wurde schließlich das Insolvenzverfahren eröffnet.

,,Nachdem das Gebäude nun verkauft ist, haben die Anleger nur noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Da aber Verjährung drohen könnte, sollten sie damit nicht mehr lange warten.

Schadensersatzansprüche können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. ,,Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen etwa schwankende Mieteinnahmen. Gerade beim Fuggerstadt-Center erwiesen sich ja die Leerstände als großes Problem", so der Rechtsanwalt.

Darüber hinaus kommt auch Schadensersatz aus Prospekthaftung in Betracht. Möglicherweise wurde die Immobilie von DCM schon viel zu teuer gekauft. ,,Auch die prognostizierten Mieteinnahmen scheinen zu hoch angesetzt", erklärt Cäsar-Preller. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig sein und dürfen keine falschen oder irreführenden Angaben enthalten. Ist dies nicht der Fall kann das Geschäft rückabgewickelt werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "DCM Immobilienfonds" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
cp

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