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Finanzen Für Wirtschaftsjournalisten

Cryp.Trade Capital Ltd. – BaFin ordnet sofortige Abwicklung der Crytpocurrency-Handelsplattform an – BSZ e.V. organisiert Interessengemeinschaft.

B BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. 4 Min. Lesezeit · 820 Wörter · 473 Aufrufe

Die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) sieht im Handel mit Kryptowährungen ein erlaubnispflichtiges Finanzgeschäft und untersagt die weitere Tätigkeit für deutsche Kunden der Cryp.Trade Capital Ltd.

Von Seiten der BaFin, wurde nunmehr bestätigt: Wer in Deutschland mit Cryptocurrencies (Kryptowährungen) handelt, braucht dafür eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis der Bundesanstalt.

Dies musste das Unternehmen Trade Capital Ltd. aus dem spanischen Alicante nun schmerzhaft erfahren, nachdem von Seiten der BaFin bei dem Unternehmen, das mit Cryptocurrencies handelte, das Betreiben eines unerlaubten Bankgeschäfts feststellte und mangels Vorliegen der entsprechenden Genehmigung nach dem KWG die unverzügliche Abwicklung anordnete.

Dem Unternehmen wurde untersagt, die Geschäfte mit Bitcoins & Co. weiter zu betreiben.

Bei Cryp Trade Capital handelt es sich um eine Handelsplattform die auf der Domain www.cryp.trade betrieben wurde. Auf dieser Plattform konnten Bitcoins und andere Cryptocurrencies gehandelt werden.

Bitcoin und weitere Kryptowährungen gelten nach Auffassung der BaFin nach dem Kreditwesengesetz (KWG) als Rechnungseinheit und seien daher auch allgemein als Finanzinstrumente im Sinne des KWG zu qualifizieren.

Da der Betreiber die Rechnungseinheiten im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kunden ankauft und verkauft, ist das Geschäft als Finanzkommissionsgeschäft und damit als Bankgeschäft einzustufen und damit erlaubnispflichtig, so die BaFin weiter.

Kunden der Handelsplattform, denen durch die Abwicklung und fehlende Erlaubnis ein Schaden entstanden ist, sollten prüfen lassen, ob und welche Ansprüche ihnen zustehen. Zudem droht weiteren Handelsplattformen in Deutschland, die mit Kryptowährungen handeln, aber keine entsprechende Genehmigung der BaFin vorlegen können, ein ähnliches Schicksal, erklärt ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt aus einer Kanzlei die sich bereits umfassend mit den Themen Cryptocurrencies und Blockchain befasst.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cryp.Trade Capital Ltd. anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Cryp.Trade Capital Ltd. kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=c268f42fcf9a6326cfb1d5d386dce5f2

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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